Galaxy Tab 10.1: Samsung will Urteil anfechten
Nachdem das Landgericht Düsseldorf das Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 am vergangenen Freitag nicht aufgehoben hatte, erklärten die Südkoreaner nun das Urteil anfechten zu wollen.
Apple hatte sich am vergangenen Freitag mit seinem Antrag, der ein deutschlandweites Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 vorsieht, vor dem Düsseldorfer Landgericht durchgesetzt. Samsung will das Urteil jedoch nicht so hinnehmen und hat bereits angekündigt, dass man dieses "aktiv und umgehend" anfechten will. Begründung: Durch die Entscheidung würde die Wahlmöglichkeit der deutschen Verbraucher erheblich eingeschränkt und der Fortschritt der Branche behindert.
Das Galaxy Tab habe laut Ansicht der Kammer ein von Apple registriertes Geschmacksmuster für Tablets verletzt. Im Klartext heißt das, dass es dem Apple-Design zu sehr ähnelte. Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erklärte, dass Wettbewerber wie Asus oder Toshiba deutlich zeigten, dass man auch andere Gestaltungsmöglichkeiten hätte.
Diese Entscheidung stellt eine herbe Niederlage für Samsung dar. So kann das Galaxy Tab 10.1 zwar noch immer bei einigen Händlern erworben werden, die Südkoreaner dürfen das Gerät aber nicht nachliefern. Apple ist es gelungen die Markteinführung erfolgreich zu verhindern. Bleibt abzuwarten was dieses Urteil für das Galaxy Tab 10.1 bedeutet, denn das Tablet-Geschäft ist bekanntermaßen sehr schnelllebig. Neben diesem Tablet-PC ist aber auch der kleine Bruder, das Galaxy Tab 7.7, von einem Verkaufsverbot betroffen, das Apple Anfang September während der IFA erwirkt hatte. Samsung musste es damals von seinem IFA-Stand entfernen (wir berichteten).
Eine Beschwerde vor der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, könnte sich mehrere Monate lang hinziehen. Dies hätte zur Folge, dass die Galaxy-Tablets nicht zum diesjährigen Weihnachtsfest erhältlich wären. Gemäß dem Fall, dass das Oberlandesgericht das Verkaufsverbot dann jedoch verwerfen sollte, könnte Samsung allerdings Schadensersatz von Apple verlangen.
Der Streit vor dem Düsseldorfer Landgericht ist jedoch nur ein kleiner Bestandteil eines auf der ganzen Welt ausgetragenen Konflikts um Patentverletzungen und Kopiervorwürfe. So hatte ein niederländisches Gericht Samsung Ende August die Einfuhr von drei Smartphone-Modellen untersagt. Apple warf den Südkoreanern darüber hinaus vor das Design des iPads kopiert zu haben. Diesen Vorwurf verwarf das Gericht jedoch. In Australien läuft ebenfalls ein Verfahren, weshalb die Markteinführung des Galaxy Tab 10.1 dort mehrfach verschoben werden musste. Samsung versucht es Apple mit gleicher Münze heimzuzahlen und hat das Unternehmen aus Cupertino seinerseits unter anderem in Deutschland, Japan und den USA verklagt.
Das Galaxy Tab habe laut Ansicht der Kammer ein von Apple registriertes Geschmacksmuster für Tablets verletzt. Im Klartext heißt das, dass es dem Apple-Design zu sehr ähnelte. Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erklärte, dass Wettbewerber wie Asus oder Toshiba deutlich zeigten, dass man auch andere Gestaltungsmöglichkeiten hätte.
Diese Entscheidung stellt eine herbe Niederlage für Samsung dar. So kann das Galaxy Tab 10.1 zwar noch immer bei einigen Händlern erworben werden, die Südkoreaner dürfen das Gerät aber nicht nachliefern. Apple ist es gelungen die Markteinführung erfolgreich zu verhindern. Bleibt abzuwarten was dieses Urteil für das Galaxy Tab 10.1 bedeutet, denn das Tablet-Geschäft ist bekanntermaßen sehr schnelllebig. Neben diesem Tablet-PC ist aber auch der kleine Bruder, das Galaxy Tab 7.7, von einem Verkaufsverbot betroffen, das Apple Anfang September während der IFA erwirkt hatte. Samsung musste es damals von seinem IFA-Stand entfernen (wir berichteten).
Eine Beschwerde vor der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, könnte sich mehrere Monate lang hinziehen. Dies hätte zur Folge, dass die Galaxy-Tablets nicht zum diesjährigen Weihnachtsfest erhältlich wären. Gemäß dem Fall, dass das Oberlandesgericht das Verkaufsverbot dann jedoch verwerfen sollte, könnte Samsung allerdings Schadensersatz von Apple verlangen.
Der Streit vor dem Düsseldorfer Landgericht ist jedoch nur ein kleiner Bestandteil eines auf der ganzen Welt ausgetragenen Konflikts um Patentverletzungen und Kopiervorwürfe. So hatte ein niederländisches Gericht Samsung Ende August die Einfuhr von drei Smartphone-Modellen untersagt. Apple warf den Südkoreanern darüber hinaus vor das Design des iPads kopiert zu haben. Diesen Vorwurf verwarf das Gericht jedoch. In Australien läuft ebenfalls ein Verfahren, weshalb die Markteinführung des Galaxy Tab 10.1 dort mehrfach verschoben werden musste. Samsung versucht es Apple mit gleicher Münze heimzuzahlen und hat das Unternehmen aus Cupertino seinerseits unter anderem in Deutschland, Japan und den USA verklagt.
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