BKA-Gesetz: Ärzte wehren sich gegen Bespitzelung
"Die Koalitionspläne für ein neues BKA-Gesetz sind ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis", sagte Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer. Der Entwurf zementiere den Zwei-Klassen-Status der Ärzte bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen des Staates.
Immerhin wird die ärztliche Schweigepflicht faktisch ausgehebelt. Die Online-Durchsuchung von Rechnern in Arztpraxen und Kliniken wird durch das Gesetz beispielsweise ermöglicht, wenn Patienten etwa wegen Verbrennungen behandelt werden, die durch den Umgang mit Sprengstoffen entstanden sein könnten.
Schon seit 2007 werden im Zuge des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes einzig Kontakte und Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt, so Hoppe. Andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Journalisten unterliegen nur einem relativen Schutz und werden per se unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt.
Das dies offenbar durchaus der Fall ist, zeigt sich an der Reaktion des CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach auf Hoppes Stellungnahme: "Wir können es nicht zulassen, dass so viele Menschen ihr Wissen nicht weitergeben", immerhin würde es sich um Hundertausende handeln, sagte er gegenüber der 'Süddeutschen Zeitung'.
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