SPD will Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz

Internet & Webdienste Das Bundesverfassungsgericht gibt am morgigen Mittwoch sein Urteil über die umstrittene Online-Durchsuchung bekannt. Während Datenschützer auf ein grundsätzliches Nein hoffen, geht man bei der SPD davon aus, dass die Durchsuchungen erlaubt werden. Sollte dies der Fall sein, möchte die Partei die Online-Durchsuchungen auch in das neue BKA-Gesetz aufnehmen. Eine prinzipielle politische Einigung im Streit um die Online-Durchsuchung soll es laut Sebastian Edathy, dem Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, noch im ersten Halbjahr 2008 geben.

"Wir sollten die Verhandlungen zügig und sorgfältig zum Abschluss bringen. Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den Fachpolitikern folgen", so Edathy im Gespräch mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch aus den einzelnen Bundesländern mit SPD-Regierungsbeteiligung rechnet er mit Zustimmung zu den Plänen der Partei.

Damit die Online-Durchsuchungen nicht aus dem Ruder laufen, fordert Edathy jedoch drei Voraussetzungen. Zum einen müssten die Online-Durchsuchungen technisch machbar und verhältnismäßig sein und zum anderen nur unter rechtsstaatlicher Kontrolle stattfinden. Auch von Seiten der CDU/CSU ist mit Zustimmung zu den genannten Plänen zu rechnen.
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