Bundesrat segnet BKA-Gesetz ab - Klage in Planung

Datenschutz Vor wenigen Minuten hat der Bundesrat mit knapper Mehrheit die leicht abgeänderte Version des BKA-Gesetzes verabschiedet. Das umstrittene Gesetz, das auch heimliche Online-Durchsuchungen mit sich bringt, tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Nachdem bereits am gestrigen Donnerstag der Bundestag der Neufassung des BKA-Gesetzes zugestimmt hat, segnete der Bundesrat das Gesetz mit 35 zu 34 Stimmen und damit nur einer Stimme Mehrheit. Das Gesetz ermöglicht dem Bundeskriminalamt, vorbeugend zur Abwehr terroristischer Gefahren zu ermitteln.

Im Gegensatz zur Fassung des BKA-Gesetzes die im November abgelehnt wurde (wir berichteten), enthält die Neuregelung die Auflage, dass bei Online-Durchsuchungen nun auch in Eilfällen eine richterliche Erlaubnis eingeholt werden muss. Auch für die Auswertung der gesammelten Daten soll eine Zustimmung durch einen Richter künftig erforderlich sein.

Auch wenn das umstrittene Gesetz nun leicht entschärft wurde, ist mittlerweile eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Planung. Gerhart Baum (FDP), der von 1978 bis 1982 Innenminister war kündigte an, gegen das Gesetz vorzugehen. "Wir werden die Beschwerde Anfang Januar einreichen", erklärte er im Gespräch mit dem 'Kölner Stadtanzeiger'.
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