BKA-Gesetz: Ärzte wehren sich gegen Bespitzelung
Warum Abgeordnete, nicht aber Mediziner, vollständig von dem BKA-Gesetz geschützt werden sollen, brachte der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz auf den Punkt: "Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein wichtiger Arzt." Immerhin handle es sich bei Ärzten nicht um Verfassungsorgane.
"Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen", so Hoppe. "Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können." Es gebe zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sei als das zwischen Ärzten und Patienten, erklärte Hoppe weiter.
Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören laut Hoppe zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. "Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, noch vor der nächsten Lesung im Bundestag den Gesetzentwurf zu ändern. Ärzte müssen absolut vor Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden", forderte der Präsident der Bundesärztekammer.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte den Gesetzentwurf zuvor scharf kritisiert, da es dem BKA auch erlaubt, auf Recherchematerial zuzugreifen. Damit wird das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, mit dem Informanten geschützt werden sollen, ausgehebelt.
Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar", sagte Michael Konken, Vorsitzender des Verbandes. Die Regierungskoalition ignoriere mit dem Gesetz auch die Entscheidungen ds Bundesverfassungsgerichtes zu dem Thema.
"Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen", so Hoppe. "Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können." Es gebe zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sei als das zwischen Ärzten und Patienten, erklärte Hoppe weiter.
Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören laut Hoppe zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. "Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, noch vor der nächsten Lesung im Bundestag den Gesetzentwurf zu ändern. Ärzte müssen absolut vor Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden", forderte der Präsident der Bundesärztekammer.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte den Gesetzentwurf zuvor scharf kritisiert, da es dem BKA auch erlaubt, auf Recherchematerial zuzugreifen. Damit wird das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, mit dem Informanten geschützt werden sollen, ausgehebelt.
Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar", sagte Michael Konken, Vorsitzender des Verbandes. Die Regierungskoalition ignoriere mit dem Gesetz auch die Entscheidungen ds Bundesverfassungsgerichtes zu dem Thema.
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