Gericht meint, dass Like in sozialen Medien bereits strafbar sein kann

Soziale Medien sind schon lange nichts Neues, dennoch beschäftigen sich Gerichte immer noch mit Themen aus deren Umfeld. Oder besser gesagt: Hassrede ist und bleibt ein Riesenthema. Dazu kommt nun eine Frage: Ist ein simples "Gefällt mir" bereits strafbar?
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Ja, meint jedenfalls das LG Meiningen. Denn in einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Landgericht festgestellt, dass bereits ein Like eine strafbare Handlung sein kann. Konkret sei das dann der Fall, wenn der gelikte Beitrag strafbare Inhalte aufweist.

Es geht aktuell um den Fall des zweifachen Polizistenmordes im Landkreis Kusel von Anfang des Jahres. Damals hatte ein Jäger und Wilderer mit tödlicher Gewalt auf eine Fahrzeugkontrolle reagiert. Die Tat war auch in sozialen Medien ein großes Thema, zu einem überwältigenden Großteil zeigten sich Menschen schockiert über diesen Doppelmord.


Doch nicht ausschließlich: Ein Facebook-Nutzer schrieb in einem Beitrag "Keine einzige Sekunde Schweigen für diese Kreaturen". Zumindest ein Nutzer hat diesen Beitrag gelikt und für die Staatsanwaltschaft Meiningen ist das bereits eine strafbare Handlung gewesen (ob und wie gegen den Original-Verfasser ermittelt wird, ist nicht bekannt, es ist aber anzunehmen).

Laut dem vom Beschuldigten beauftragten Berliner Straf- und Medienanwalt Ehssan Khazaeli habe sich der Facebook-Nutzer per Like "sowohl der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 StGB als auch der Belohnung und Billigung von Straftaten nach § 140 StGB strafbar gemacht", wie der Jurist in einem Blogbeitrag schreibt (via Tarnkappe).

Ist ein Like bereits "Zu-eigen-machen"?

Gegen die Person, die den "Gefällt mir"-Button gedrückt hat, wurde eine umfangreiche Durchsuchung erwirkt, die Behörden verschafften sich Zugriff auf Wohnung, Fahrzeug und Cloud-Speicher des Beschuldigten. Khazaeli kritisierte die Entscheidung: "Durch das Liken eines Beitrages, bleibt weiterhin deutlich, dass es der Beitrag einer anderen Person ist - von einem 'Zu-eigen-machen' kann keine Rede sein", so der Anwalt.

Ein Like sei keine "eigene gedankliche Erklärung", so Khazaeli weiter, ein Billigen einer Straftat sei das schon gar nicht. "Der Post knüpft an die Trauerkultur und die Trauerfeier für die beiden Polizisten an, nicht an den Mord als solchen. Das kann man und sollte man geschmacklos finden, strafrechtlich ist das aber nicht relevant", so Ehssan Khazaeli.

Der Anwalt will in den kommenden Monaten per Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung vorgehen: "Es geht nicht um den Einzelfall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob das bloße Liken auf sozialen Medien strafbar sein kann."

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