Recht auf schnelles Internet:
Bundeskabinett gibt grünes Licht
Dass der ursprüngliche Zeitplan eingehalten werden kann, ist zwar noch fraglich, aber die Bundesregierung hat jetzt das Regelwerk für das sogenannte "Recht auf schnelles Internet" beschlossen. Eigentlich sollte es zum 1. Juni 2022 starten. Festgelegt werden dabei Mindest-Geschwindigkeit und -Latenz.
Etwas später als zunächst geplant hat die Bundesregierung den Weg frei gemacht für ein klares Regelwerk, um künftig für jeden Einwohner in Deutschland das Recht auf eine schnelle Internetverbindung zu gewährleisten. Die Abstimmung fand unter anderem durch den Ukraine-Krieg mit einer Verzögerung statt, ist nun aber zumindest schon einmal vom Bundeskabinett abgesegnet. Jetzt fehlt noch die Hürde, grünes Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestags zu bekommen, aber das gilt derzeit als fraglich.
Infografik Breitbandausbau: Versorgung mit schnellem Internet kommt in Fahrt
Das zuständige Bundesdigitalministerium erklärte, dass aufgrund der bisherigen Verzögerungen der ursprünglich geplante Termin zum Inkrafttreten am 1. Juni aller Voraussicht nach nicht mehr haltbar ist. Dazu gibt es aber noch keine genauen Informationen.
Was das Bundeskabinett indessen beschlossen hat, gilt zudem nur als ein erster Schritt - den die Opposition weder für zielführend noch für ausreichend für den Start hält. Die neue Regelung für das "Recht auf schnelles Internet" sieht vor, dass es bundesweit Zugang zum Festnetz-Internet mit Geschwindigkeiten im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und im Upload von 1,7 Megabit pro Sekunde geben muss. Auch für die Latenz gibt es eine Vorgabe von 150 Millisekunden - größer darf sie nicht sein. Experten kritisierten diese Mindestvorgabe als unzureichend, denn unter "schnellem Internet" versteht man im Jahr 2022 etwas anderes.
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Das zuständige Bundesdigitalministerium erklärte, dass aufgrund der bisherigen Verzögerungen der ursprünglich geplante Termin zum Inkrafttreten am 1. Juni aller Voraussicht nach nicht mehr haltbar ist. Dazu gibt es aber noch keine genauen Informationen.
Was das Bundeskabinett indessen beschlossen hat, gilt zudem nur als ein erster Schritt - den die Opposition weder für zielführend noch für ausreichend für den Start hält. Die neue Regelung für das "Recht auf schnelles Internet" sieht vor, dass es bundesweit Zugang zum Festnetz-Internet mit Geschwindigkeiten im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und im Upload von 1,7 Megabit pro Sekunde geben muss. Auch für die Latenz gibt es eine Vorgabe von 150 Millisekunden - größer darf sie nicht sein. Experten kritisierten diese Mindestvorgabe als unzureichend, denn unter "schnellem Internet" versteht man im Jahr 2022 etwas anderes.
Mindestwerte sollen jährlich angepasst werden
Da diese Werte aber beizeiten noch nicht im ganzen Bundesgebiet eingehalten werden, ist es ein erster Schritt. Die Mindestwerte für Geschwindigkeit und Latenz sollen im Übrigen später jährlich neu festgelegt werden.Download Breitbandmessung Download - DSL-Speedtest für Windows Siehe auch:
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