Recht auf Breitband: Konkrete Werte für die Mindestversorgung stehen
Internet-Nutzer werden zukünftig deutlich einfacher an eine zumindest brauchbare Anbindung kommen können als bisher. Der gesetzlich festgeschriebene Rechtsanspruch auf Breitband wird jetzt auch mit konkreten Zahlen versehen.
Laut der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher einfordern, dass ihr Haushalt mit einer hinreichend schnellen Internet-Anbindung versorgt wird. Die Bundesnetzagentur kann hier im Zweifelsfall einen Provider verpflichten, Infrastruktur zu verlegen und einen Zustand herzustellen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht - ähnlich wie man auch erwarten kann, mit Strom und Wasser versorgt zu werden.
Im Gesetz ist allerdings kein bestimmter Wert festgelegt, dieser wird vielmehr von der Bundesnetzagentur über eine Verordnung nachgereicht. Und der Entwurf dieses Papiers ist von der Behörde nun vorgelegt worden. Demnach soll die Mindestbandbreite 10 Megabit pro Sekunde im Downstream betragen. Unter Einbeziehung des Digitalausschusses des Bundestages muss nun der Bundesrat seinen Segen geben, dann kann die Verordnung ab dem 1. Juni Gültigkeit erlangen.
Allerdings haben die Lobbyisten der Netzbetreiber die Sache auch etwas aufgeweicht. Während beispielsweise wirklich jedes Wohnhaus mit Strom und Wasser zu versorgen ist, kann es bei der Breitband-Anbindung Ausnahmen geben, wenn die Verlegung eines Kabels wirtschaftlich so unrentabel wäre, dass das daraus entstehende Verlustgeschäft sich negativ auf den zügigen Glasfaser-Ausbau auswirken könnte. Das dürfte bei ziemlich entlegenen Wohnorten der Fall sein - wohl aber kaum in Dörfern mit mehreren hundert Einwohnern.
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Im Gesetz ist allerdings kein bestimmter Wert festgelegt, dieser wird vielmehr von der Bundesnetzagentur über eine Verordnung nachgereicht. Und der Entwurf dieses Papiers ist von der Behörde nun vorgelegt worden. Demnach soll die Mindestbandbreite 10 Megabit pro Sekunde im Downstream betragen. Unter Einbeziehung des Digitalausschusses des Bundestages muss nun der Bundesrat seinen Segen geben, dann kann die Verordnung ab dem 1. Juni Gültigkeit erlangen.
Ausnahmen gibt es doch
Darüber hinaus soll ein Upload von mindestens 1,3 Megabit pro Sekunde festgelegt werden. Mit diesen Bandbreiten-Vorgaben soll sichergestellt sein, dass die Nutzer die wichtigsten Dienste und Angebote im Internet zumindest in der grundlegenden Form gut nutzen können. Das gilt angesichts der Erfahrungen während der Pandemie beispielsweise auch für Videokonferenzen, die zumindest mit Standardauflösung funktionieren sollten.Allerdings haben die Lobbyisten der Netzbetreiber die Sache auch etwas aufgeweicht. Während beispielsweise wirklich jedes Wohnhaus mit Strom und Wasser zu versorgen ist, kann es bei der Breitband-Anbindung Ausnahmen geben, wenn die Verlegung eines Kabels wirtschaftlich so unrentabel wäre, dass das daraus entstehende Verlustgeschäft sich negativ auf den zügigen Glasfaser-Ausbau auswirken könnte. Das dürfte bei ziemlich entlegenen Wohnorten der Fall sein - wohl aber kaum in Dörfern mit mehreren hundert Einwohnern.
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