"Recht auf schnelles Internet" ist beschlossene Sache - hat aber Haken
Nach den Diskussionen der vergangenen Wochen hat der Bundesrat nun doch den Entwurf für das "Recht auf schnelles Internet" abgesegnet. Zuvor hatten Politiker den Sinn des Gesetzes infrage gestellt, den verankert wird jetzt eine sehr niedrige Mindestgeschwindigkeit.
Mit dem Vorstoß für ein "Recht auf schnelles Internet" will die Politik weiter lenkend eingreifen und den Breitbandausbau in Deutschland vorantreiben. Daher hatte sich der Bundestag bereits Anfang Mai auf Rahmenbedingungen geeinigt, die in Zukunft von den Internet-Providern erfüllt werden müssen. Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt - die neue Regelung kann also starten.
Infografik Breitbandausbau: Versorgung mit schnellem Internet kommt in Fahrt
Das Gesetz sieht vor, dass es bundesweit Zugang zum Festnetz-Internet mit Geschwindigkeiten im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und im Upload von 1,7 Megabit pro Sekunde geben muss. Auch für die Latenz gibt es eine Vorgabe. Die liegt bei 150 Millisekunden - größer darf die Latenz der Regelung zufolge nicht sein. Internet-Nutzer haben damit jetzt einen konkreten rechtlichen Anspruch auf diese Mindestvorgaben.
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Das Gesetz sieht vor, dass es bundesweit Zugang zum Festnetz-Internet mit Geschwindigkeiten im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und im Upload von 1,7 Megabit pro Sekunde geben muss. Auch für die Latenz gibt es eine Vorgabe. Die liegt bei 150 Millisekunden - größer darf die Latenz der Regelung zufolge nicht sein. Internet-Nutzer haben damit jetzt einen konkreten rechtlichen Anspruch auf diese Mindestvorgaben.
Diskussion und Kritik dauern an
Diskussion gab es im Vorfeld zu den beiden Abstimmungen aber nicht nur bei den Politikern direkt, sondern auch bei Verbraucherschützern, Endverbrauchern und Providern, denn es wurde bezweifelt, dass man mit solchen niedrigen Hürden schnell etwas erreichen wird. Fakt ist aber, dass auch diese vermeintlich niedrigschwelligen Angebote noch immer nicht im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehen.Digitales Auffangnetz
Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Juni 2022 in Kraft. Laut Bundesregierung sollen die Mindestvorgaben regelmäßig angepasst werden. Ziel ist die wirtschaftliche und soziale Teilhabe für alle durch ein "digitales Auffangnetz", das an technische Bedingungen anknüpfen soll. Der Bundesrat hat den Bundestag daher bereits aufgefordert, die neue Rechtsverordnung zügig weiterzuentwickeln und Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen.Download Breitbandmessung Download - DSL-Speedtest für Windows Siehe auch:
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