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Telekom und Vodafone müssen StreamOn und Pass abschaffen
Die Deutsche Telekom und Vodafone dürfen mit ihren Geschäftsmodellen nicht weiter gegen die Netzneutralität verstoßen. Die Bundesnetzagentur hat die Vermarktung der Zero Rating-Optionen "StreamOn" und "Vodafone Pass" untersagt.
Die beiden Telekommunikationskonzerne hatten darauf gesetzt, dass man es ihnen durchgehen lässt, wenn sie das Gebot der Netzneutralität mit einem Angebot verletzen, das bei einer Reihe von Kunden erst einmal auf Wohlwollen stößt. Allerdings änderte auch das nichts an der Tatsache, dass die beiden Produkte dafür sorgen, dass es keinen diskriminierungsfreien Zugang aller Diensteanbieter zu den Datennetzen mehr gibt.
Über "StreamOn" und "Vodafone Pass" bekommen Mobilfunknutzer ein Paket an Internet-Diensten bereitgestellt, deren Nutzung nicht auf das begrenzte Datenvolumen angerechnet wird. Das bedeutet in der Konsequenz, dass größere Anbieter, die sich die Pflege solcher Vertragsmodelle mit den großen Netzbetreibern leisten können, einen exklusiveren Zugang zu den Nutzern erhalten. Kleinere Konkurrenten haben das Nachsehen - sie haben es aufgrund ihrer Größe ohnehin schwerer, gegen die großen Konkurrenten sichtbar zu werden, und mussten nun auch noch damit leben, dass die Nutzung ihrer Dienste das oft karge Datenvolumen der Kunden auffrisst, während das bei den großen Wettbewerbern nicht der Fall ist.
Neue Verträge dürfen ab 1. Juli nicht mehr mit den Zero-Rating-Angeboten verbunden sein. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur betrifft auch bestehende Verträge, die von den Netzbetreibern bis Ende März 2023 beendet werden müssen. Welche Auswirkungen das auf die zahlreichen Kunden hat, die aktuell über Mobilfunk-Tarife mit integrierten Zero-Rating-Optionen online sind, muss sich im Detail noch zeigen. Es ist anzunehmen, dass die Telekom und Vodafone hier zügig Alternativen erarbeiten, mit denen sie nicht Gefahr laufen, Kunden über Sonderkündigungen zu verlieren.
Die Grundlage der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem letzten Jahr. Dieser kam damals bereits zu dem Schluss, dass "Telekom StreamOn" und "Vodafone Pass" mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen.
Siehe auch:
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Über "StreamOn" und "Vodafone Pass" bekommen Mobilfunknutzer ein Paket an Internet-Diensten bereitgestellt, deren Nutzung nicht auf das begrenzte Datenvolumen angerechnet wird. Das bedeutet in der Konsequenz, dass größere Anbieter, die sich die Pflege solcher Vertragsmodelle mit den großen Netzbetreibern leisten können, einen exklusiveren Zugang zu den Nutzern erhalten. Kleinere Konkurrenten haben das Nachsehen - sie haben es aufgrund ihrer Größe ohnehin schwerer, gegen die großen Konkurrenten sichtbar zu werden, und mussten nun auch noch damit leben, dass die Nutzung ihrer Dienste das oft karge Datenvolumen der Kunden auffrisst, während das bei den großen Wettbewerbern nicht der Fall ist.
Bestandskunden auch betroffen
"Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren."Neue Verträge dürfen ab 1. Juli nicht mehr mit den Zero-Rating-Angeboten verbunden sein. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur betrifft auch bestehende Verträge, die von den Netzbetreibern bis Ende März 2023 beendet werden müssen. Welche Auswirkungen das auf die zahlreichen Kunden hat, die aktuell über Mobilfunk-Tarife mit integrierten Zero-Rating-Optionen online sind, muss sich im Detail noch zeigen. Es ist anzunehmen, dass die Telekom und Vodafone hier zügig Alternativen erarbeiten, mit denen sie nicht Gefahr laufen, Kunden über Sonderkündigungen zu verlieren.
Die Grundlage der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem letzten Jahr. Dieser kam damals bereits zu dem Schluss, dass "Telekom StreamOn" und "Vodafone Pass" mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen.
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