Der Europäische Gerichtshof klärt Fragen zu Telekom StreamOn
EU-Roaming ab Herbst ermöglicht wurde. Das soll aber aus Sicht der Telekom nicht so bleiben.
Bereits Ende 2017 hatte die Bundesnetzagentur dem Mobilfunkanbieter verboten, bei StreamOn die Datenübertragungsrate für Videostreaming auf bis zu 1,7 Mbit/s zu reduzieren. Anschließend reichte die Telekom Widerspruch und Klage ein. Die Telekom hatte sich zuvor vergeblich darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur zu kippen. Das Verfahren zieht sich seither hin.
Wie lang nun diese Klärung vor dem EuGH dauern wird ist unklar. Für Kunden der Telekom, die eines der StreamOn-Angebote nutzen, bleibt solang alles beim derzeitigen Stand: Die Bandbreitendrosselung bleibt aufgehoben, die Nutzung kann auch nach den Roaming-Grundsätzen im EU-Ausland erfolgen.
Telekom StreamOn Mobilfunk Zubuchoptionen
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Siehe auch:
Denn bisher hatte sich das Verwaltungsgericht Köln mit dem Streit um StreamOn und dabei mit dem fehlenden Angebot für EU-Roaming und der vertraglich vereinbarten Bandbreiten-Drosselung bei Video-Wiedergaben beschäftigt. Nach einem ersten Urteil im vergangenen Sommer hatte die Telekom zunächst die StreamOn-Option dahingehend verändert, dass letzendlich die Bandbreitendrosselung aufgehoben wurde und Bereits Ende 2017 hatte die Bundesnetzagentur dem Mobilfunkanbieter verboten, bei StreamOn die Datenübertragungsrate für Videostreaming auf bis zu 1,7 Mbit/s zu reduzieren. Anschließend reichte die Telekom Widerspruch und Klage ein. Die Telekom hatte sich zuvor vergeblich darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur zu kippen. Das Verfahren zieht sich seither hin.
Fragen der Zulässigkeit
Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt das Klageverfahren der Telekom Deutschland GmbH ausgesetzt und zur Klärung einige Fragen an den Europäischen Gerichtshof übermittelt. Der EuGH hat nun die Fragen zur Auslegung der Verordnung (EU) 2015/2120 und den darin enthaltenen Vorschriften über die Netzneutralität zu klären. Dabei geht es laut Gericht unter anderem um den Gleichbehandlungsgrundsatz und um die Zulässigkeit einer Bandbreitenreduzierung als eine "Verkehrsmanagementmaßnahme".Wie lang nun diese Klärung vor dem EuGH dauern wird ist unklar. Für Kunden der Telekom, die eines der StreamOn-Angebote nutzen, bleibt solang alles beim derzeitigen Stand: Die Bandbreitendrosselung bleibt aufgehoben, die Nutzung kann auch nach den Roaming-Grundsätzen im EU-Ausland erfolgen.
Telekom StreamOn Mobilfunk Zubuchoptionen
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Thema:
Kurs der T-Aktie
Neue Telekom-Bilder
Videos zum Thema Telekom
- Aquaman und Scrubs-Stars singen zum Super Bowl für T-Mobile
- The Walking Dead: The Ones Who Live - Finaler Trailer zur neuen Serie
- The Walking Dead: The Ones Who Live - Der erste Trailer ist endlich da
- Fargo: Das erwartet Krimifans ab nächster Woche in der 5. Staffel
- Neuer Trailer zu 'Daryl Dixon': The Walking Dead trifft The Last of Us
Beliebte Downloads
Beiträge aus dem Forum
Beliebt im Preisvergleich
- WLAN-Router mit Modem:
Weiterführende Links
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 06:00 Uhr neon schild
Original Amazon-Preis
32,99 €
Im Preisvergleich ab
32,99 €
Blitzangebot-Preis
22,43 €
Ersparnis zu Amazon 32% oder 10,56 €
Neue Nachrichten
- Nach Displays auch noch iPadOS: Apple verstolpert den iPad Pro-Start
- BitTorrent erstmals nicht mehr größte Quelle für Upload-Traffic
- Microsoft Surface: Saturn verkauft Laptops und 2-in-1s zum Sparpreis
- Steam-Familie: Neue Funktionen zum Teilen von Spielen vorgestellt
- Bestpreis-Tarif: Allnet-Flat mit 25 GB im Telekom-Netz für 9,99 Euro
- Blackwell B200: Nvidia will seinen bisherigen Super-Chip noch toppen
- Microsoft Teams: Neue Funktionen für Nutzer, Admins und Entwickler
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen