Der Europäische Gerichtshof klärt Fragen zu Telekom StreamOn

Der Europäische Gerichtshof EuGH soll im Streit zwischen der Telekom und der Bundesnetzagentur klären, inwiefern das Mobilfunkangebot Stream­On die sogenannte Netzneutralität verletzt. Damit geht das Ver­fah­ren jetzt in die heiße Phase.
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Denn bisher hatte sich das Verwaltungsgericht Köln mit dem Streit um StreamOn und dabei mit dem fehlenden Angebot für EU-Roaming und der vertraglich vereinbarten Bandbreiten-Drosselung bei Video-Wiedergaben beschäftigt. Nach einem ersten Urteil im vergangenen Sommer hatte die Telekom zunächst die StreamOn-Option dahingehend verändert, dass letzendlich die Bandbreitendrosselung aufgehoben wurde und EU-Roaming ab Herbst ermöglicht wurde. Das soll aber aus Sicht der Telekom nicht so bleiben.


Bereits Ende 2017 hatte die Bundesnetzagentur dem Mobilfunkanbieter verboten, bei StreamOn die Datenübertragungsrate für Videostreaming auf bis zu 1,7 Mbit/s zu reduzieren. Anschließend reichte die Telekom Widerspruch und Klage ein. Die Telekom hatte sich zuvor vergeblich darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur zu kippen. Das Verfahren zieht sich seither hin.

Fragen der Zulässigkeit

Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt das Klage­ver­fahren der Telekom Deutschland GmbH ausgesetzt und zur Klär­ung einige Fragen an den Euro­päischen Gerichts­hof über­mittelt. Der EuGH hat nun die Fragen zur Auslegung der Verordnung (EU) 2015/2120 und den darin ent­haltenen Vor­schriften über die Netz­neutralität zu klären. Dabei geht es laut Gericht unter anderem um den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz und um die Zu­lässig­keit einer Band­brei­ten­re­du­zierung als eine "Verkehrs­management­maßnahme".

Wie lang nun diese Klärung vor dem EuGH dauern wird ist unklar. Für Kunden der Telekom, die eines der StreamOn-Angebote nutzen, bleibt solang alles beim derzeitigen Stand: Die Bandbreitendrosselung bleibt aufgehoben, die Nutzung kann auch nach den Roaming-Grundsätzen im EU-Ausland erfolgen.

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