EuGH: StreamOn der Telekom und Vodafone Pass sind eindeutig illegal
Die Zero-Rating-Dienste der Deutschen Telekom und Vodafone - StreamOn und Vodafone Pass - sind nach europäischem Recht illegal. Diese lang von Netzaktivisten vertretene Auffassung wurde jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt.
Schon als die Telekom als erstes im Jahr 2017 ihr StreamOn-Angebot einführte, lag die Einschätzung auf dem Tisch: Das ist ein klarer Verstoß gegen die Netzneutralität. Denn ausgewählten Anbieter von Online-Diensten wird hier ein Wettbewerbsvorteil eingeräumt, in dem der von ihnen erzeugte Traffic nicht vom begrenzten Datenvolumen des Nutzers abgezogen wird.
Weiterhin werden von den Netzbetreibern noch weitergehende Einschränkungen oder Modifikationen im Datenverkehr vorgenommen. So bekommen StreamOn-Nutzer bei der Telekom beispielsweise für alle Videostreams nur noch eine begrenzte Bandbreite bereitgestellt. Und auch beim Tethering sind die ausgewählten Dienste dann wieder nicht frei nutzbar.
Die Bewertung des EuGH hat nicht direkt einen rechtsverbindlichen Charakter. Die Richter haben vielmehr auf Anfragen deutscher Gerichte reagiert, die sich für ihre eigene Urteilsfindung absichern wollten. Die Verfahren dürften dadurch letztlich jetzt aber zum gleichen Ergebnis kommen. Somit werde den genannten Netzbetreibern nur zwei Optionen verbleiben: Entweder sie bauen die genannten Angebote massiv um und gestalten sie irgendwie rechtskonform oder StreamOn und Vodafone Pass werden komplett abgeschafft.
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Weiterhin werden von den Netzbetreibern noch weitergehende Einschränkungen oder Modifikationen im Datenverkehr vorgenommen. So bekommen StreamOn-Nutzer bei der Telekom beispielsweise für alle Videostreams nur noch eine begrenzte Bandbreite bereitgestellt. Und auch beim Tethering sind die ausgewählten Dienste dann wieder nicht frei nutzbar.
Umbauen oder abschaffen
Das Sammelsurium an Regelungen und auch die grundlegende Idee hinter den Angeboten sind aus Sicht des EuGH nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. "Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln", teilte das Gericht mit.Die Bewertung des EuGH hat nicht direkt einen rechtsverbindlichen Charakter. Die Richter haben vielmehr auf Anfragen deutscher Gerichte reagiert, die sich für ihre eigene Urteilsfindung absichern wollten. Die Verfahren dürften dadurch letztlich jetzt aber zum gleichen Ergebnis kommen. Somit werde den genannten Netzbetreibern nur zwei Optionen verbleiben: Entweder sie bauen die genannten Angebote massiv um und gestalten sie irgendwie rechtskonform oder StreamOn und Vodafone Pass werden komplett abgeschafft.
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Christian Kahle
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