StreamOn & Co.: Zero-Rating-Dienste werden in ganzer EU untersagt

Nach der jüngsten Entscheidung der Bundesnetzagentur gegen die Zero-Reting-Angebote von Deutscher Telekom und Vodafone hat nun auch die europäische Ebene reagiert: Die EU-Regulierungsbehörde BEREC hat solche Services jetzt für den gesamten Binnenmarkt untersagt. Beim Zero-Rating wird der Traffic bestimmter Apps oder App-Kategorien nicht mehr auf die begrenzten Datenvolumina der Nutzer angerechnet. Das ermöglicht es beispielsweise, dass auch ein Kunde mit geringem Datenvolumen ohne Einschränkungen Filme und Serien auf einem bestimmten Streaming-Dienst anschauen kann. Das verstößt letztlich gegen die Maßgabe der Netzneutralität, nach der alle Dienste von den Betreibern der Zugangsnetze gleichrangig zu behandeln sind.

Bisher bezogen sich die Regelungen auf der EU-Ebene streng genommen lediglich auf bezahlte Sonderbehandlungen. Die Zero-Rating-Angebote von Telekom und Vodafone sahen aber gar keine Bezahlung vor. Diese Lücke in der europäischen Gesetzgebung wird nun also durch die entsprechende Aktualisierung der Leitlinien, die den Handlungsrahmen für die jeweiligen nationalen Telekom-Regulierer darstellen, geschlossen.

Nur scheinbar harmlos

Das Verbot des Zero-Ratings stieß bei verschiedenen Nutzern immer wieder auf Unverständnis, da letztlich ja der normale Anwender scheinbar davon profitierte. Allerdings zeigen verschiedene Marktanalysen, dass dieser Eindruck täuscht. Denn die Existenz solcher Services verzögert demnach die Einführung preiswerter Flatrate-Angebote und sorgt dafür, dass die Preise für mobile Daten-Tarife höher liegen als in Märkten ohne Zero-Rating.

Auf Seiten der Anbieter wirkt der Zugang zu diesen Services aufgrund dessen, dass keine direkten Kosten anfallen, ebenfalls diskriminierungsfrei. Allerdings müssten Dienste-Anbieter sich in einem Mobilfunkmarkt voller Zero-Rating-Angebote letztlich mit den durchaus nicht trivialen vertraglichen und technischen Teilnahmebedingungen diverser Netzbetreiber auseinandersetzen. Das ist beispielsweise für ein großes Unternehmen wie Spotify oder Netflix durchaus machbar, nicht aber für ein kleines Podcast-Label oder einen unabhängigen Video-Anbieter, womit diese hinsichtlich des Zugangs zu den Nutzern benachteiligt sind.

Siehe auch:

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