Fehlendes Netzteil: Apple soll iPhone-Käufer fast 1000 Euro zahlen
Die Entscheidung, iPhones ohne beiligendes Netzteil zu verkaufen, kommt Apple in einem Fall recht teuer zu stehen. Denn ein Gericht sah dies als illegale Praxis an, mit der Verbraucher zu weiteren Käufen gezwungen werden sollen.
Umgerechnet fast tausend Euro soll Apple einem Kunden zahlen, entschied ein brasilianisches Gericht laut eines Berichtes des Magazins Insider. Dieser hatte sich im Rahmen einer Verbraucherschutzklage beschwert, dass seinem iPhone kein Netzteil beilag und er es daher im Auslieferungszustand faktisch nicht nutzen konnte.
Auch das Gericht folgte der Sichtweise und warf Apple im Urteil vor, gegen Verbraucherschutz-Regelungen verstoßen zu haben. Diese untersagen in Brasilien eine Praxis, bei der Produkte so gestaltet sind, dass sich Nutzer letztlich gezwungen sehen, weitere Produkte bei dem Unternehmen zu kaufen. In diesem Fall habe der Kläger also auch noch ein Netzteil bei Apple erwerben müssen, um sein Smartphone überhaupt verwenden zu können.
Apple hatte des Wegfall des Netzteils in der normalen iPhone-Verkaufspackung damit begründet, dass die meisten Nutzer ohnehin bereits über ein solches Gerät verfügen. Wenn dieses weitergenutzt wird, reduziere sich die Menge des Elektroschrotts, der ohnehin immer stärker Überhand nimmt. Und für den Fall, dass kein Netzteil vorhanden ist, muss man eigentlich auch nicht bei Apple nachkaufen - denn ein Kabel, das in einen marktüblichen USB-Anschluss gesteckt werden kann, liegt weiterhin bei.
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Auch das Gericht folgte der Sichtweise und warf Apple im Urteil vor, gegen Verbraucherschutz-Regelungen verstoßen zu haben. Diese untersagen in Brasilien eine Praxis, bei der Produkte so gestaltet sind, dass sich Nutzer letztlich gezwungen sehen, weitere Produkte bei dem Unternehmen zu kaufen. In diesem Fall habe der Kläger also auch noch ein Netzteil bei Apple erwerben müssen, um sein Smartphone überhaupt verwenden zu können.
Hohe Summe
Normalerweise würde man annehmen, dass dem Verbraucher in solch einem Fall bestenfalls Schadensersatz für die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten wäre. Warum das Gericht in Brasilien dem Kläger nun fast tausend Euro zusprach, ist nicht ganz klar. Annehmbar wäre hier, dass es eine zusätzliche Entschädigung gab oder aber die finanziellen Aufwendungen für die Klage und die Inanspruchnahme eines Anwalts abgegolten werden sollen.Apple hatte des Wegfall des Netzteils in der normalen iPhone-Verkaufspackung damit begründet, dass die meisten Nutzer ohnehin bereits über ein solches Gerät verfügen. Wenn dieses weitergenutzt wird, reduziere sich die Menge des Elektroschrotts, der ohnehin immer stärker Überhand nimmt. Und für den Fall, dass kein Netzteil vorhanden ist, muss man eigentlich auch nicht bei Apple nachkaufen - denn ein Kabel, das in einen marktüblichen USB-Anschluss gesteckt werden kann, liegt weiterhin bei.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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