Langsames Internet? So viel weniger müsst ihr monatlich zahlen

Wenn der Provider nicht die Bandbreite liefert, die laut Vertrag eigentlich zugesagt ist, können Nutzer bald die Zahlungen heruntersetzen. Welche Kriterien dafür genau gelten, wurde von der Bundesnetzagentur jetzt fertig ausgearbeitet und veröffentlicht.
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Das entsprechende Papier ist vorerst als Entwurfsfassung veröffentlicht worden, berichtet die Nachrichtenagentur DPA. Die verschiedenen Marktteilnehmer sollen hierzu noch befragt werden. Daraus können sich dann noch Änderungen ergeben, allerdings dürften diese eher Details betreffen, im Grundsatz wird die Möglichkeit der Verbraucher, ihre monatlichen Zahlungen zu senken, erhalten bleiben.

Immerhin ist diese Option mit dem Inkrafttreten der letzten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TGK) festgeschrieben worden. Damit ist es theoretisch bereits jetzt möglich, weniger zu zahlen - allerdings steht im TKG nicht, in welchem Umfang der Anwender seine Gebühren senken kann. Damit müsste man diesen Anspruch entweder aushandeln oder gerichtlich durchsetzen, was wohl kaum ein betroffener Nutzer tun wird.

Prozentual weniger zahlen

Durch die konkrete Regelung der Bundesnetzagentur wird es aber einfacher. Anwender können das offizielle Tool der Behörde - Breitbandmessung.de - nutzen, um ihre Verbindung zu überprüfen. Die dabei gewonnenen Daten gelten quasi als offizielle Erhebung und können für das weitere Vorgehen genutzt werden.

Anschließend muss der User eigentlich nur noch die genauen Bandbreiten-Angaben in seinem Vertrag wissen: Hier muss der Provider nicht mehr nur eine "Bis zu"-Angabe hineinschreiben, sondern auch eine Mindest-Bandbreite zusichern. Wenn diese immer wieder unterschritten wird, kann der Verbraucher seine Monatsgebühr prozentual absenken. Wird also beispielsweise eine Mindestgeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde versprochen, aber nur 75 Megabit pro Sekunde geliefert, lässt sich die Monatsgebühr um 25 Prozent senken.

Siehe auch:


Großer Internet-Vergleichs-Rechner
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