Ein-Euro-Auktion bei Ebay ging für BMW-Verkäufer glimpflich aus

Kein wirksamer Kaufvertrag, kein Schadensersatz: Das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main hat jetzt die Klage eines Ebay-Käufers abgewiesen, der Schadensersatz für einen fälschlich für nur einen Euro versteigerten BMW bekommen wollte. Von ähnlichen Fällen hat man schon das eine oder andere Mal gehört: Durch einen Eingabefehler bekommt jemand für einen Euro den Zuschlag auf ein hochwertiges Fahrzeug, das einen sehr viel höheren Wert hat. So war es auch in diesem Fall (via Spiegel). Der Verkäufer hatte dabei einen BMW im Wert von mindestens 12.000 Euro angeboten und bei der Erstellung der Auktion einen Fehler gemacht. Anstatt die Auktion bei einem Euro zu starten, hatte er es per Sofortkauf auf einen Euro gesetzt. Aus der Beschreibung seines Fahrzeuges ging aber schon laut den Richtern in der Erstinstanz sehr gut hervor, dass das Fahrzeug nicht nur für einen Euro verkauft werden sollte. Der Kaufvertrag ist daher nichtig.

"Sofortkaufangebote sind gerne erwünscht"

Unter anderem hieß es zu dem Fahrzeug: "Fahrzeug muss innerhalb drei Tagen nach Auktionsende - vom Höchstbietenden abgeholt und bar vor Ort gezahlt werden..., Sofortkaufangebote sind gerne erwünscht." Ein Interessent bot und erhielt automatisiert den Zuschlag bei einem Euro. Der Verkäufer bemerkte dadurch seinen Irrtum und stellte gegenüber dem Kläger sofort klar, dass der Preis als Startpreis und nicht als Sofort-Kaufpreis gemeint gewesen sei. Dann brach er die Transaktion ab.

Käufer ging vor Gericht und scheiterte

Der Käufer reagierte daraufhin mit einer Klage. Er wollte den BMW oder einen Schadens­ersatz in Höhe von 13.000 Euro, um ein ver­gleich­bares Fahrzeug erwerben zu können. Dieser Schadens­ersatz hätte ihm auch zugestanden, wenn der Fehler nicht so offen­sichtlich gewesen wäre. Schon bei der Ver­hand­lung vor dem Land­gericht Frankfurt wurde das deutlich, die Klage wurde dahin­gehend abge­wiesen. Der Kläger gab sich damit nicht zufrieden und ging in Berufung.

Doch auch die Richter des Oberlandesgerichts haben die Klage abgewiesen. Das Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2019 ist damit rechtskräftig, nachdem der Kläger aufgrund des Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts seine Berufung zurückgenommen hatte.


Siehe auch:
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