Biet-O-Matic:
eBay-Gebotsverwaltung mit automatischem Bieten

Mit dem kostenlosen Biet-O-Matic in der aktuellen Version 2.14.14 lassen sich kurz vor Ende von Auktionen bei eBay automatisch Gebote abgeben. So lässt sich beispielsweise mitsteigern, wenn man gerade nicht vor Ort sein kann und zudem wird das eigene Höchstgebot erst zum Schluss abgegeben, was vorab den Preis niedrig hält.
Biet-O-MaticAuktionen in Biet-O-Matic

3, 2, 1… meins

Nach der Installation und dem erstmaligen Start des Programms müssen zunächst über die Einstellungen die bevorzugte Auktionsplattform sowie die eigenen Zugangsdaten eingegeben werden. Neben den unterschiedlichen eBay-Plattformen wird auch Hood.de unterstützt. Zudem ist es auch möglich mehrere Benutzerkonten zu verwalten.

Artikel lassen sich durch das Eintragen der Artikelnummer von der Webseite des Auktionshauses oder aus der Beobachtungsliste übernehmen. Über einen Doppelklick auf den eingetragenen Artikel kommt man über den Browser direkt zur Artikelbeschreibung. Biet-O-Matic erlaubt die Verwaltung und Beobachtung beliebig vieler Artikel sowie die Bildung sogenannter "Bietgruppen", über die sich gleichartige Artikel in bestimmter Anzahl ersteigern lassen.

Für ausländische Angebote geschieht eine automatische Umrechnung der Fremdwährung in Euro. Um beim Bieten exakt zu sein, lässt sich die Zeit über einen Zeit-Server (TIME/SNTP) abgleichen. Sind alle Gebote wie gewünscht abgegeben worden, lässt sich der Rechner optional von Biet-O-Matic herunterfahren. Neben den vielen Einstellungsmöglichkeiten zur Automatisierung des Programms besteht darüber hinaus auch eine Fernsteuerungsfunktion über Mail-Kommandos. Die integrierte Versionsprüfung informiert über vorhandene Updates und bringt mit der Update-Funktion das Programm stets auf den neuesten Stand.

Erhöhte Chancen

Biet-O-Matic ist eine komfortable Möglichkeit, um auf verschiedene Auktionen zu bieten und erhöht durch die späte Abgabe des eigenen Höchstgebotes die Chance auf den Auktionsgewinn. Die Nutzung von Biet-O-Matic und vergleichbarer Software geschieht allerdings auf eigene Gefahr, da beispielsweise eBay.de in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Verwendung automatisierter Bietprogramme untersagt, obwohl diese nicht gesetzeswidrig sind. Manch andere eBay-Niederlassung führt derartige Klauseln nicht.

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