Smartphone-Hersteller müssen in EU ab sofort für Google-Apps zahlen
Der Internetkonzern Google wird ab sofort Geld von allen Smartphone-Herstellern verlangen, die seinen App-Store in Europa auf ihren Geräten vorinstalliert anbieten wollen. Das Unternehmen reagiert damit nach eigenen Angaben auf das Urteil der EU wegen Wettbewerbsverzerrung, welches vor einigen Monaten gefällt wurde.
Wie Google jetzt in einem Blog-Eintrag verlauten ließ, beginnt man schon sehr bald mit der Erhebung von Gebühren für die Vorinstallation des Google Play Store und einiger anderer populärer Apps aus dem Google-Ökosystem auf Geräten, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden sollen. Dies gilt neben dem Play Store auch für Gmail, YouTube, Google Maps und andere.
Gleichzeitig bekommen die Gerätehersteller die Option, Google Search und den Google Chrome Browser auf Wunsch auch nicht als Teil ihrer Android-Vorinstallation anzubieten. Bisher war dies Pflicht, wenn ein Hersteller sich mit Google darauf verständigte, den Google Play Store und die Google Services ab Werk zu installieren, um den Käufern seiner Geräte dadurch Zugriff auf den größten Android App-Store zu geben.
Googles Argument ist, dass es dem Unternehmen bisher möglich gewesen sei, die kostenlose Abgabe seiner Apps durch den Vertrieb von Werbung gegenzufinanzieren und so auch Geld für die kostenlose Verbreitung von Android und dessen Entwicklung zu erhalten. Google hatte dazu unter anderem Verträge mit den Geräteherstellern geschlossen, die ihnen strikte Vorgaben machten, welche Apps ab Werk auf ihren Geräten vorinstalliert sein dürfen, wenn der Play Store dabei sein soll.
Die EU hatte im Juli eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil man es als erwiesen ansah, dass die Verträge zwischen Geräteherstellern und dem Internetkonzern durch ihre exklusiven Regelungen eine Behinderung des Wettbewerbs darstellen.
Die EU verhängte zwar eine Strafzahlung in Milliardenhöhe und untersagte dem Unternehmen gleichzeitig unter Androhung weiterer Strafen, eine derartige Praxis fortzuführen, sieht aber nun die Entscheidung darüber, von den Geräteherstellern Gebühren zu erheben, vollkommen bei dem Unternehmen. Es sei Google überlassen, wie man die Auflagen der EU auf seiner Seite im Detail erfülle. Die Entscheidung der Wettbewerbshüter zwinge Google nicht dazu, Geld für seine Apps oder den Play Store zu verlangen.
Im Grunde könnte sich Googles Ankündigung als harmlos erweisen und eher politischer Natur sein. Die Höhe der ab 29. Oktober erhobenen Gebühren für die Vorinstallation der meisten Google-Apps dürfte letztlich eher gering ausfallen. Außerdem könnte Google seinen Hardware-Partnern an anderer Stelle wieder Geld ausschütten, so dass diese ohne Verlust agieren könnten.
Gleichzeitig bekommen die Gerätehersteller die Option, Google Search und den Google Chrome Browser auf Wunsch auch nicht als Teil ihrer Android-Vorinstallation anzubieten. Bisher war dies Pflicht, wenn ein Hersteller sich mit Google darauf verständigte, den Google Play Store und die Google Services ab Werk zu installieren, um den Käufern seiner Geräte dadurch Zugriff auf den größten Android App-Store zu geben.
Googles Argument ist, dass es dem Unternehmen bisher möglich gewesen sei, die kostenlose Abgabe seiner Apps durch den Vertrieb von Werbung gegenzufinanzieren und so auch Geld für die kostenlose Verbreitung von Android und dessen Entwicklung zu erhalten. Google hatte dazu unter anderem Verträge mit den Geräteherstellern geschlossen, die ihnen strikte Vorgaben machten, welche Apps ab Werk auf ihren Geräten vorinstalliert sein dürfen, wenn der Play Store dabei sein soll.
Die EU hatte im Juli eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil man es als erwiesen ansah, dass die Verträge zwischen Geräteherstellern und dem Internetkonzern durch ihre exklusiven Regelungen eine Behinderung des Wettbewerbs darstellen.
Die EU verhängte zwar eine Strafzahlung in Milliardenhöhe und untersagte dem Unternehmen gleichzeitig unter Androhung weiterer Strafen, eine derartige Praxis fortzuführen, sieht aber nun die Entscheidung darüber, von den Geräteherstellern Gebühren zu erheben, vollkommen bei dem Unternehmen. Es sei Google überlassen, wie man die Auflagen der EU auf seiner Seite im Detail erfülle. Die Entscheidung der Wettbewerbshüter zwinge Google nicht dazu, Geld für seine Apps oder den Play Store zu verlangen.
Im Grunde könnte sich Googles Ankündigung als harmlos erweisen und eher politischer Natur sein. Die Höhe der ab 29. Oktober erhobenen Gebühren für die Vorinstallation der meisten Google-Apps dürfte letztlich eher gering ausfallen. Außerdem könnte Google seinen Hardware-Partnern an anderer Stelle wieder Geld ausschütten, so dass diese ohne Verlust agieren könnten.
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