Nintendo verbietet Content-Partnern das Live-Streamen auf YouTube

Das Verhältnis zwischen YouTubern und Nintendo ist schon seit Jahren angespannt, nun hat der japanische Spielekonzern abermals seine Richtlinien verschärft. Denn ab sofort ist es Mitgliedern des Creators Programs nicht mehr gestattet, Nintendo-Spiele im Rahmen von YouTube Live zu zeigen und gleichzeitig damit Geld zu verdienen.
Das 2015 gestartete YouTube Live Nintendo Creators Program war eine Art Kompromiss für eine lange Zeit schwelenden Konflikt zwischen dem Unternehmen und seinen Fans sowie Vloggern oder besser gesagt YouTubern. Teilnehmer an diesem Programm durften weiterhin Nintendo-Inhalte auf der Videoplattform zeigen, ein Teil der damit erzielten Einnahmen musste aber Nintendo abgetreten werden.

Das Programm war von Anfang an umstritten, viele hatten Bedenken, wie Nintendo den Genehmigungsprozess handhabt. Letztlich war man aber froh, trotz aller Umstände auch weiterhin Videos mit Nintendo-Inhalten machen zu können.

Neue Spielregeln

Nun hat der Super Mario-Konzern die Spielregeln verschärft und hat Livestreams vom Nintendo Creators Program ausgenommen. Kommentierte "Let's Play"-Videos und ähnliches ist nicht betroffen, werbefinanzierte Live-Streams sind nun aber nicht mehr möglich.

Wer an diesem Programm teilnimmt und dennoch Live-Streams senden möchte, der hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder er erschafft sich einen zweiten Kanal, der nicht beim Nintendo Creators Program angemeldet ist oder er steigt aus dem Programm aus.

Im zweiten Fall muss dann aber jedes Video, in dem eine Marke von Nintendo vorkommt, einzeln registriert werden. Dann bekommt man aber nur 60 Prozent der Einnahmen, Kanäle, die Mitglieder sind, bekommen hingegen 70 Prozent. Live-Streams dürfen allerdings in keinem Fall mehr gegen Bezahlung erstellt werden.

Bei der Community wird diese derzeit noch etwas verwirrende Regelung erwartungsgemäß kritisiert, laut Kotaku ist zudem unklar, ob das eine YouTube-exklusive Regelung ist oder auch für Plattformen wie Twitch gilt.
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