Windows 10 'Zwangsdownload':
Verbraucherzentrale gegen Microsoft
Die von Microsoft verfolgte Praxis, die Installationsdateien von Windows 10 auf älteren Rechnern mit Windows 7 und 8.1 im Hintergrund herunterzuladen, führt nun zu rechtlichen Schritten durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer haben den Softwarekonzern abgemahnt und prüfen nun weitere Maßnahmen.
In einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg heißt es, dass man seit mehreren Wochen Beschwerden von Kunden erhalte, die bisher Windows 7 und 8 bzw. 8.1 einsetzen, aber kein Interesse an dem kostenlosen Upgrade-Angebot von Microsoft haben. Trotz ihrer Ablehnung des Upgrades bekämen die Kunden ein bis zu sechs Gigabyte großes Datenpaket auf ihren Rechner geladen.
Microsoft verzichte darauf, die Nutzer darüber zu informieren oder ihre Zustimmung einzuholen. Weil man stattdessen erst nach dem Download eine Abfrage durchführt, sieht die Verbraucherzentrale Microsofts Geschäftspraxis als "inakzeptabel" und "unzumutbare Belästigung" an, so Cornelia Tausch, Vorstand der VZ BaWü. Dazu gehört auch, dass sich die Anwender nach dem Download "aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen" müssten.
Siehe auch: Windows 7 & 8.1: Windows 10 Upgrade Strategie weiter verschärft
Man sieht den Zwangsdownload auch wegen seiner Größe als problematisch an - vor allem bei SSDs sei der Speicherplatz vergleichsweise gering, so dass die sechs Gigabyte der Windows-10-Installationsdateien einen nicht unerheblichen Teil der verfügbaren Kapazität belegen könnten. Die Verbraucherzentrale hat nach eigenen Angaben diverse Beschwerden erhalten und geht nun tatsächlich gegen Microsoft vor.
Man habe dem Unternehmen eine Abmahnung zukommen lassen, doch Microsoft weigere sich bisher, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Man wolle die "Geschäftspraxis von Microsoft daher einer gerichtlichen Prüfung unterziehen", so die Verbraucherschützer. Von Microsoft war zu den rechtlichen Schritten der Verbraucherzentrale bisher noch nichts zu hören.
Microsoft verzichte darauf, die Nutzer darüber zu informieren oder ihre Zustimmung einzuholen. Weil man stattdessen erst nach dem Download eine Abfrage durchführt, sieht die Verbraucherzentrale Microsofts Geschäftspraxis als "inakzeptabel" und "unzumutbare Belästigung" an, so Cornelia Tausch, Vorstand der VZ BaWü. Dazu gehört auch, dass sich die Anwender nach dem Download "aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen" müssten.
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