Windows 10-Zwangsdownload:
Microsoft gibt Unterlassungserklärung ab
Microsoft hat etwas überraschend gegenüber der Verbraucherzentrale eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und damit einem Urteil vorgegriffen: In Deutschland dürfen damit Installationsdateien für Betriebssysteme nicht mehr ohne Zustimmung heruntergeladen werden.
Das erste Verfahren am Landgericht München I war aufgrund angeblicher "Zustellungsmängel" zunächst abgewiesen worden. Im Berufungsverfahren stellte das Oberlandesgericht München dann jedoch klar, dass die Zustellung der Unterlassungsklage an die deutsche Tochtergesellschaft von Microsoft wirksam erfolgt war, und verwies den Rechtsstreit an das LG München I zurück. "Nach prozessualen Winkelzügen von Microsoft, gab der Konzern nun überraschend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab", so die Verbraucherschützer in ihrer Pressemitteilung.
"Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe ein Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt", sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu", so Tausch abschließend.
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Das war deutlich zu aggressiv
Mit seiner aggressiven Taktik rund um das kostenlose Upgrade auf Windows 10 hatte sich Microsoft zum Launch und auch noch lange danach von vielen Nutzern laute Kritik eingehandelt. Der Konzern hatte die bis zu 6 GB große Installationsdateien für das neue Betriebssystem auf Systeme heruntergeladen, ohne dabei die Zustimmung der Nutzer abzuwarten. Wegen dieses "Zwangsdownloads" war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aktiv geworden und hatte Microsoft auf Unterlassung verklagt.Das erste Verfahren am Landgericht München I war aufgrund angeblicher "Zustellungsmängel" zunächst abgewiesen worden. Im Berufungsverfahren stellte das Oberlandesgericht München dann jedoch klar, dass die Zustellung der Unterlassungsklage an die deutsche Tochtergesellschaft von Microsoft wirksam erfolgt war, und verwies den Rechtsstreit an das LG München I zurück. "Nach prozessualen Winkelzügen von Microsoft, gab der Konzern nun überraschend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab", so die Verbraucherschützer in ihrer Pressemitteilung.
Kein "Zwangsdownload" mehr zulässig
Wie die Verbraucherzentrale erläutert, verpflichtet sich Microsoft mit der Unterlassungserklärung, in Deutschland in Zukunft keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen. Welche Strafe dem Konzern bei Nichteinhaltung droht, geht aus der Mitteilung aber nicht hervor."Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe ein Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt", sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu", so Tausch abschließend.
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