Hamburger Datenschutzbeauftragter will Verbot von Meta Glasses & Co.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs setzt sich für ein Verbot der smarten Brillen des Mutterkonzerns Meta in Deutschland ein. Nach einer Prüfung sieht die Aufsichtsbehörde die Gefahr, dass die Geräte gegen geltendes Recht verstoßen.
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    Mögliches Verbot der Datenbrillen

    Kritisiert wird, dass die Brillen unbemerkt Fotos und Videos im öffentlichen Raum aufzeichnen können. Das greife in die Privatsphäre ein.

    Wie der Deutschlandfunk berichtet, bewertet Fuchs die Geräte rechtlich als getarnte Kameras. In Deutschland sind Aufnahmegeräte, die als gewöhnliche Alltagsgegenstände getarnt sind, per Gesetz streng untersagt. Da Nutzer die Brillen als modisches Accessoire tragen, ist es für Außenstehende kaum möglich, eine laufende Aufnahme rechtzeitig zu erkennen.


    Getarnte Kameras im Alltag

    Die Datenbrillen von Meta können per Sprachbefehl gesteuert werden und greifen direkt auf integrierte KI-Technologie zu. Über Lautsprecher in den Bügeln erhalten Nutzer akustisches Feedback, ohne zusätzliche Kopfhörer zu benötigen. Die Elektronik ist vollständig in den dünnen Rahmen der Kunststoffbrille integriert.

    Besonders beim Schutz persönlicher Rechte sieht die Behörde Nachteile. In der Vergangenheit meldeten zahlreiche Frauen, dass sie im öffentlichen Raum heimlich gefilmt wurden. Das Material landete anschließend ohne Zustimmung auf verschiedenen Plattformen im Internet. Die Hamburger Behörde plant, gegen unbemerktes Filmen in der Öffentlichkeit mit Bußgeldern vorzugehen.

    Folgen für Nutzer und Hersteller

    Über ein generelles Verbot entscheidet nicht der Datenschutzbeauftragte, sondern die Bundesnetzagentur. Die Aufsichtsstelle prüft derzeit das weitere Vorgehen. Sollte sie die Wearables offiziell als verbotene getarnte Aufnahmegeräte einstufen, hätte das weitreichende Folgen für das Unternehmen. Dem US-Konzern droht dann ein Verkaufsstopp auf dem deutschen Markt.

    Ein Verbot würde bedeuten, dass die smarten Brillen in Deutschland weder angeboten noch besessen werden dürften. Für Käufer, die das Gerät bereits erworben haben, entstünde dann ein rechtliches Risiko. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bundesnetzagentur bleibt die Lage unklar. Der Ausgang der Prüfung könnte zudem Signalwirkung für den übrigen europäischen Markt haben.

    Was meint ihr zu dem Thema? Schreibt eure Meinung zu einem möglichen Verbot der Datenbrillen gerne in die Kommentare. Wir freuen uns auf die Diskussion!

    Werden Meta-Brillen bald verboten?
    Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hält ein vollständiges Verbot der Meta Smart Glasses in Deutschland für möglich. Nach einer ausführlichen Prüfung stuft seine Behörde das unbemerkte Filmen in der Öffentlichkeit als klaren Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht ein.

    Ein endgültiges Verbot ist jedoch noch nicht beschlossen. Es heißt, dass die Bundesnetzagentur derzeit das weitere Vorgehen prüfe. Sollte sie die Brillen als verbotene Spionagekameras einstufen, dürfte Meta diese in Deutschland nicht mehr verkaufen.
    Warum droht ein Verkaufsverbot?
    Das Hauptproblem liegt in der unauffälligen Bauform. In Deutschland ist der Besitz und Verkauf von Aufnahmegeräten strengstens untersagt, wenn diese als alltägliche Gebrauchsgegenstände getarnt sind. Genau hier setzen die Bedenken der Datenschützer an.

    Da die Smart Glasses von herkömmlichen Brillen kaum zu unterscheiden sind, gelten sie nach Einschätzung von Fuchs faktisch als getarnte Kameras. Für IT-Profis bedeutet dies: Selbst wenn die Technik fasziniert, bewegt sich die Hardware aktuell in einer rechtlichen Grauzone.
    Reicht die Aufnahme-LED nicht aus?
    Meta hat ein kleines Lämpchen am Rand der Brille verbaut, das leuchten soll, sobald eine Video- oder Fotoaufnahme läuft. Laut der Hamburger Datenschutzbehörde reicht dieser Mechanismus aber nicht aus, um unbemerkte Aufnahmen im Alltag zuverlässig zu verhindern.

    Wer einer Person mit einem Smartphone begegnet, erkennt die Aufnahmesituation meist sofort. Bei einer Brille fehlt diese Transparenz. Berichten zufolge wurden bereits Frauen heimlich gefilmt und das Material ins Netz gestellt, da die winzige LED schlicht übersehen wurde.
    Was droht bei heimlichen Aufnahmen?
    Unabhängig von einem generellen Verkaufsverbot geht die Datenschutzbehörde schon jetzt gegen Missbrauch vor. Wer Personen im öffentlichen oder privaten Raum heimlich mit einer Smart Glass filmt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

    Die Rechtslage ist hier eindeutig: Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und muss erkennen können, wenn er aufgezeichnet wird. Für Technik-Enthusiasten gilt daher die eiserne Regel: Ohne vorherige, deutliche Aufklärung der Anwesenden darf die Kamerafunktion nicht genutzt werden.
    Wer entscheidet über das Verbot?
    Ein häufiges Missverständnis ist, dass Datenschützer wie Thomas Fuchs ein Verkaufsverbot direkt aussprechen können. Seine Behörde ist zwar für die datenschutzrechtliche Bewertung der Meta-Dienste in Deutschland zuständig und kann Bußgelder verhängen, verbietet aber nicht die Hardware.

    Die Entscheidungsgewalt über ein Vertriebs- und Besitzverbot liegt allein bei der Bundesnetzagentur. Diese prüft angeblich aktuell, ob die Brillen unter den Paragrafen für getarnte Sendeanlagen fallen. IT-Einkäufer sollten diese Entwicklung vor größeren Anschaffungen genau beobachten.
    Was passiert mit gekauften Brillen?
    Sollte die Bundesnetzagentur tatsächlich ein Verbot wegen "getarnter Aufnahmegeräte" aussprechen, hätte dies weitreichende Konsequenzen. In Deutschland ist in solchen Fällen nicht nur der Verkauf, sondern auch der reine Besitz der entsprechenden Geräte illegal.

    Es heißt, dass Besitzer die Brillen in einem solchen Szenario unbrauchbar machen oder vernichten müssten. Bis eine offizielle Entscheidung vorliegt, dürfen Bestandskunden ihre Geräte zwar behalten, sollten sie aber im öffentlichen Raum mit äußerster Vorsicht verwenden.
    Zusammenfassung
    • Hamburger Datenschützer halten Verbot der Meta-Smart-Glasses für möglich
    • Datenschützer stufen die Brillen als verbotene getarnte Kameras ein
    • In Deutschland sind getarnte Aufnahmegeräte per Gesetz streng untersagt
    • Bei heimlichen Aufnahmen im öffentlichen Raum drohen hohe Bußgelder
    • Die Bundesnetzagentur prüft derzeit ein generelles Verkaufsverbot
    • Ein Verbot würde auch den Besitz bereits gekaufter Geräte illegal machen

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