Social Networking bringt hunderten Häftlingen Isolations-Strafen
Zahlreiche Straftäter in Gefängnissen in den USA riskieren zusätzliche Repressionen, um über Social Networks Kontakt zu ihrem Umfeld zu halten. Und die Behörden reagieren darauf mit aller Härte. Das geht aus einer Analyse der Situation im US-Bundesstaat South Carolina durch die Bürgerrechts-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hervor.
Dort wurde die Veröffentlichung von Beiträgen auf einem Social Network im Jahr 2012 zu einem Stufe-1-Vergehen gegen die Haftordnung eingestuft. Es gehört also zu dem Schlimmsten, was ein Häftling tun kann und wird somit ähnlich eingestuft wie das Anzetteln einer Revolte oder ein Ausbruchsversuch. Als Konsequenz für ein Stufe-1-Vergehen kann ein Häftling beispielsweise in die Isolationshaft gesteckt werden. Aber auch alle anderen Privilegien gehen verloren - so darf beispielsweise kein Besuch mehr empfangen und nicht mehr telefoniert werden.
Laut dem Bericht wurden binnen der letzten drei Jahre allein in dem Bundesstaat über 400 Disziplinarstrafen wegen Social Networking verhängt. Das Problem besteht darin, dass jeder einzelne Tag, an dem auf ein Social Network zugegriffen wird, ein separates Vergehen darstellt. Fünf Facebook-Postings an fünf verschiedenen Tagen wiegen also schwerer, als hundert Beiträge an einem Tag.
Da es verschiedenen Häftlingen gelungen ist, ein eingeschmuggeltes Smartphone lange Zeit erfolgreich zu verstecken und heimlich einen Account zu pflegen, wurden teils schwere Strafen angesammelt. Wie die EFF herausfand, gibt es inzwischen 16 Fälle, in denen die Isolierungsstrafe eine Dauer von mehr als zehn Jahren beträgt. Im schwersten Fall darf ein Insasse sogar für die kommenden 37 Jahre keinen Kontakt mehr zur Außenwelt haben.
Um die Isolationsstrafen durchsetzen zu können, werden Betroffene in der Regel in einen separaten Bereich des Gefängnisses verlegt. Diese Zonen sind in manchen Einrichtungen bereits jetzt überfüllt. Da damit gerechnet werden kann, dass noch deutlich mehr Häftlinge dazukommen, wird die Sache mehr und mehr zum Problem.
Facebook als größtes Social Network kooperiert bei der Unterbindung der Kontaktaufnahme von Häftlingen inzwischen mit den Behörden. Seitens des Unternehmens wurde eigens ein Prozess eingerichtet, über den die zuständigen Stellen für die Deaktivierung eines Accounts sorgen können. Die EFF nimmt die Ergebnisse ihrer Untersuchung zum Anlass, zu fordern, dass die fragliche Regelung auf den Prüfstand gestellt wird.
Laut dem Bericht wurden binnen der letzten drei Jahre allein in dem Bundesstaat über 400 Disziplinarstrafen wegen Social Networking verhängt. Das Problem besteht darin, dass jeder einzelne Tag, an dem auf ein Social Network zugegriffen wird, ein separates Vergehen darstellt. Fünf Facebook-Postings an fünf verschiedenen Tagen wiegen also schwerer, als hundert Beiträge an einem Tag.
Da es verschiedenen Häftlingen gelungen ist, ein eingeschmuggeltes Smartphone lange Zeit erfolgreich zu verstecken und heimlich einen Account zu pflegen, wurden teils schwere Strafen angesammelt. Wie die EFF herausfand, gibt es inzwischen 16 Fälle, in denen die Isolierungsstrafe eine Dauer von mehr als zehn Jahren beträgt. Im schwersten Fall darf ein Insasse sogar für die kommenden 37 Jahre keinen Kontakt mehr zur Außenwelt haben.
Um die Isolationsstrafen durchsetzen zu können, werden Betroffene in der Regel in einen separaten Bereich des Gefängnisses verlegt. Diese Zonen sind in manchen Einrichtungen bereits jetzt überfüllt. Da damit gerechnet werden kann, dass noch deutlich mehr Häftlinge dazukommen, wird die Sache mehr und mehr zum Problem.
Facebook als größtes Social Network kooperiert bei der Unterbindung der Kontaktaufnahme von Häftlingen inzwischen mit den Behörden. Seitens des Unternehmens wurde eigens ein Prozess eingerichtet, über den die zuständigen Stellen für die Deaktivierung eines Accounts sorgen können. Die EFF nimmt die Ergebnisse ihrer Untersuchung zum Anlass, zu fordern, dass die fragliche Regelung auf den Prüfstand gestellt wird.
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