Arizona droht Internet-Trollen mit Gefängnisstrafe
Im US-Bundesstaat Arizona könnten die so genannten Trolle bald das Risiko eingehen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Eine entsprechende Regelung steht kurz davor, in Kraft zu treten. Es fehlt nur noch die Unterzeichnung durch den Gouverneur.
Das Gesetz mit dem Titel "Bill 2549" ist vom Parlament bereits abgesegnet worden. Darin heißt es, es sei rechtswidrig, jemanden durch die Nutzung eines elektronischen oder digitalen Gerätes zu erschrecken, einzuschüchtern, zu bedrohen, zu belästigen oder auf andere Art anzugreifen. Die Verwendung einer obszönen, unzüchtigen oder lästerlichen Sprache wird untersagt.
Bei einem Verstoß gegen das Gesetz können Strafen von bis zu 6 Monaten Gefängnis verhängt werden. Des weiteren wird in der Regelung die strafrechtliche Relevanz des Stalkings geregelt. Für diesen Tatbestand ist sogar eine Mindeststrafe von zweieinhalb Jahren Haft vorgesehen.
Die Grundlage des Gesetzes bildet eine Auseinandersetzung, wie mit dem zunehmenden Mobbing von Personen, insbesondere Jugendlichen, über Online-Dienste umgegangen werden soll. Studien zufolge ist in den USA bereits jeder fünfte Jugendliche betroffen. Die neue Regelung soll hier für einen besseren Schutz sorgen.
Kritiker halten dem entgegen, dass der Gesetzestext weit über das Ziel des Schutzes von Nutzern vor Mobbing hinausschießt. Im Wortlaut sei es geeignet, faktisch jede heftiger geführte Auseinandersetzung in Online-Foren oder Social Networks unter Strafe zu stellen. Immerhin ginge es vor allem um die Befindlichkeiten des Empfängers.
Bürgerrechtsorganisationen gehen in ihren Einschätzungen davon aus, dass ein solches Gesetz wohl kaum Bestand haben wird, wenn es in seiner aktuellen Formulierung juristisch und unter Berufung auf die Verfassung angefochten wird. Denn letztlich könne das Recht auf freie Rede seine Grenzen nicht einzig beim subjektiven Empfinden des Empfängers finden.
Bei einem Verstoß gegen das Gesetz können Strafen von bis zu 6 Monaten Gefängnis verhängt werden. Des weiteren wird in der Regelung die strafrechtliche Relevanz des Stalkings geregelt. Für diesen Tatbestand ist sogar eine Mindeststrafe von zweieinhalb Jahren Haft vorgesehen.
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Kritiker halten dem entgegen, dass der Gesetzestext weit über das Ziel des Schutzes von Nutzern vor Mobbing hinausschießt. Im Wortlaut sei es geeignet, faktisch jede heftiger geführte Auseinandersetzung in Online-Foren oder Social Networks unter Strafe zu stellen. Immerhin ginge es vor allem um die Befindlichkeiten des Empfängers.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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