U+C: Aussagen der Regierung "spielen keine Rolle"
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihre Haltung zum Fall der Porno-Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) dargelegt und über das Justizministerium ausrichten lassen, dass man Streaming nicht als Urheberrechtsverletzung ansieht.
Das jedoch sieht Thomas Urmann als völlig irrelevant an. In einem Gespräch mit der Hamburger Morgenpost sagte der Abmahnanwalt, dass dies "für uns keine Rolle spielt." Er meint, dass die Haltung der Regierung "nüchtern betrachtet sehr dünn" sei und aus juristischem Blickwinkel keinerlei Relevanz habe.
Auch wenn Thomas Urmann derzeit der wahrscheinlich unpopulärste Vertreter seiner Zunft ist: Unrecht hat er damit wohl nicht. Denn das Ministerium von Heiko Maas hat seine Interpretation der Rechtslage mit einer Einschränkung versehen, man stellt selbst fest, dass es hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe. Letztlich müsse der Europäische Gerichtshof ein EU-weites und bindendes Urteil fällen, heißt es.
Diese nur halbe Entwarnung in Sachen Streaming ist bereits von der Opposition kritisiert worden: Die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak hatte die Regierung aufgerufen, dass diese dafür sorgen müsse, dass "der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt."
Für Thomas Urmann sind die Aussagen der Regierungen zum Fall RedTube also ohne jede Bedeutung: Gäbe es eine neues Gesetz, dann wäre damit auch juristische Grundlage geschaffen, so Urmann, der meint: "So ändert sich nichts und es spielt keine Rolle für unsere weitere Arbeit."
Etwaigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sieht Urmann gelassen entgegen: Diese prüfe die Angelegenheit derzeit noch, es sei gar nicht klar "ob sie in der Sache ermitteln wird." Der Anwalt aus Regensburg deutete an, dass U+C womöglich in die Gegenoffensive gehen werde, da man erwägt, per Strafanzeige gegen die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) vorzugehen. MMR hatte Anfang des Jahres die Strafanzeige gegen U+C eingebracht, was Urmann übrigens als "kindisch" bezeichnet hat.
Siehe auch: Bundesregierung nimmt Stellung zum RedTube-Fall
Auch wenn Thomas Urmann derzeit der wahrscheinlich unpopulärste Vertreter seiner Zunft ist: Unrecht hat er damit wohl nicht. Denn das Ministerium von Heiko Maas hat seine Interpretation der Rechtslage mit einer Einschränkung versehen, man stellt selbst fest, dass es hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe. Letztlich müsse der Europäische Gerichtshof ein EU-weites und bindendes Urteil fällen, heißt es.
Diese nur halbe Entwarnung in Sachen Streaming ist bereits von der Opposition kritisiert worden: Die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak hatte die Regierung aufgerufen, dass diese dafür sorgen müsse, dass "der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt."
Für Thomas Urmann sind die Aussagen der Regierungen zum Fall RedTube also ohne jede Bedeutung: Gäbe es eine neues Gesetz, dann wäre damit auch juristische Grundlage geschaffen, so Urmann, der meint: "So ändert sich nichts und es spielt keine Rolle für unsere weitere Arbeit."
Etwaigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sieht Urmann gelassen entgegen: Diese prüfe die Angelegenheit derzeit noch, es sei gar nicht klar "ob sie in der Sache ermitteln wird." Der Anwalt aus Regensburg deutete an, dass U+C womöglich in die Gegenoffensive gehen werde, da man erwägt, per Strafanzeige gegen die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) vorzugehen. MMR hatte Anfang des Jahres die Strafanzeige gegen U+C eingebracht, was Urmann übrigens als "kindisch" bezeichnet hat.
Siehe auch: Bundesregierung nimmt Stellung zum RedTube-Fall
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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