RedTube-Abmahner Urmann fängt eine weitere Klatsche vor Gericht
Mittelbayerische Zeitung. Diesen wurde vorgeworfen, dass verpflichtende Angaben im Impressum fehlen würden und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlerhaft seien. Dabei handelte er den Angaben zufolge im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft, die inzwischen insolvent ist.
Eine Empfängerin einer solchen Abmahnung wehrte sich allerdings vor Gericht gegen das Schreiben. In erster Instanz bekam sie vor dem Amtsgericht Regensburg auch Recht. Doch nicht nur das: Das Urteil fand ziemlich klare Worte und bezeichnete die Abmahnungen selbst als sittenwidrig und unterstellte dem Anwalt eine "besonders verwerfliche" Gesinnung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass KVR eigentlich nur existierte, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so eine Basis zu schaffen, auf der Abmahnungen verschickt werden können. Es sei um nichts anderes gegangen, als mit geringem Aufwand Geld zu machen. Es wurde daher entschieden, dass die Absender der Abmahnung die Anwalts- und Gerichtskosten der Shop-Betreiberin zu tragen haben. Das versuchte Urmann in der nächsten Instanz zu verhindern, doch auch das übergeordnete Landgericht ließ ihn nun auflaufen.
Nun bleibt dem Anwalt nur noch die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Diese muss binnen eines Monats eingereicht werden. Die Erfolgsaussichten dürften angesichts des bisherigen Geschehens aber nicht sonderlich gut sein.
Und das könnte für Urmann zum Problem werden. Denn das Verfahren gilt als Musterprozess. Sollte die Klägerin tatsächlich durchsetzen, dass ihr die Anwaltskosten ersetzt werden, könnten auch die anderen Abgemahnten Rückforderungen geltend machen. Angesichts dessen, dass allein die mit den Abmahnungen eingeforderten Anwaltsgebühren sich auf rund 700.000 Euro belaufen haben sollen, wäre das wohl fatal für Urmann.
Zum Thema: Abmahnanwalt Thomas Urmann verurteilt, ist damit seine Lizenz los
In dem Fall hatte Urmanns Kanzlei die Betreiber einer Reihe von Online-Shops abgemahnt, berichtete die
Eine Empfängerin einer solchen Abmahnung wehrte sich allerdings vor Gericht gegen das Schreiben. In erster Instanz bekam sie vor dem Amtsgericht Regensburg auch Recht. Doch nicht nur das: Das Urteil fand ziemlich klare Worte und bezeichnete die Abmahnungen selbst als sittenwidrig und unterstellte dem Anwalt eine "besonders verwerfliche" Gesinnung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass KVR eigentlich nur existierte, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so eine Basis zu schaffen, auf der Abmahnungen verschickt werden können. Es sei um nichts anderes gegangen, als mit geringem Aufwand Geld zu machen. Es wurde daher entschieden, dass die Absender der Abmahnung die Anwalts- und Gerichtskosten der Shop-Betreiberin zu tragen haben. Das versuchte Urmann in der nächsten Instanz zu verhindern, doch auch das übergeordnete Landgericht ließ ihn nun auflaufen.
Nun bleibt dem Anwalt nur noch die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Diese muss binnen eines Monats eingereicht werden. Die Erfolgsaussichten dürften angesichts des bisherigen Geschehens aber nicht sonderlich gut sein.
Und das könnte für Urmann zum Problem werden. Denn das Verfahren gilt als Musterprozess. Sollte die Klägerin tatsächlich durchsetzen, dass ihr die Anwaltskosten ersetzt werden, könnten auch die anderen Abgemahnten Rückforderungen geltend machen. Angesichts dessen, dass allein die mit den Abmahnungen eingeforderten Anwaltsgebühren sich auf rund 700.000 Euro belaufen haben sollen, wäre das wohl fatal für Urmann.
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