Abmahnwelle gestoppt:
Redtube erwirkt Verfügung

Die aktuelle Abmahnwelle scheint zu brechen: Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das bisherige Vorgehen der Abmahner erst einmal untersagt.
Gesetz, Recht, Paragraph
Keine Briefe für vermeintlich illegale Streams
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, hatte sich Redtube an das Hamburger Landgericht gewandt, um eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive AG" zu erwirken. Diese Schweizer Firma hatte die Abmahnwelle losgetreten.

So wurde die Regensburger Anwaltskanzlei U+C beauftragt, im Namen dieses vermeintlichen Rechteinhabers zehntausende Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Bisher ist immer noch nicht klar, wie die Anwälte die Identitäten der User ermittelt haben. Es mehren sich aber die Hinweise, dass bei der Identifizierung auch illegale Methoden zum Einsatz gekommen sein könnten. Landgericht HamburgDie Hamburger Justiz stoppt die Abmahnwelle Wie Redtube in einer Pressemitteilung wissen lässt, ist jetzt tatsächlich erst mal Schluss mit dieser Abmahn-Methode. Demnach habe das Landgericht Hamburg die von dem Internetportal angestrebte einstweilige Verfügung erlassen. Damit soll es "The Archive AG" ab sofort untersagt sein, Abmahnschreiben an Redtube-Nutzer zu verschicken, in denen behauptet wird, dass das Urheberrecht von "The Archive AG" durch die Personen verletzt worden sei.

Laut Redtube soll diese Verfügung für alle Videos Gültigkeit haben, auf die die Schweizer Firma Urheberrechtsansprüche erhebt. Kurz gesagt: Mit der Abmahnwelle, die in der letzten Zeit in ganz Deutschland große Wogen geschlagen hat, ist vorerst Schluss.

Redtube feiert Sieg
Der Vizepräsident von Redtube, Alex Taylor, betrachtet den Erfolg vor dem Landesgericht Hamburg als wichtigen und richtungsweisenden Meilenstein: "Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht". Für den Redtube Vize-Chef sendet die Verfügung die klare Botschaft, dass "die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird."

Die einstweilige Verfügung ist ein nächster Schritt, der zur Klärung der verworrenen Rechtssituation rund um die Nutzung von Streaming-Angeboten im Internet beitragen wird. Viele Experten sehen es als erwiesen an, dass Nutzer solcher Dienste keine Urheberrechtsverletzung begehen.

Man darf gespannt sein, wie lange es noch dauert, bis es in Deutschland eine klare Rechtsprechung zum Thema "Internet-Streaming" geben wird. Die aktuelle Abmahnwelle scheint aber vorerst gestoppt.
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