Bundesregierung nimmt Stellung zum RedTube-Fall
Der Rechtsauffassung der Anwälte bei der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hinsichtlich des Status' von Videostreams aus dem Internet hat nun sogar die Bundesregierung widersprochen.
Das Bundesjustizministerium halte das "reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung". So lautet die Antwort auf eine Kleine Anfrage, die von der Bundestagsfraktion der Linken gestellt wurde und die dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorliegt.
Die Bundesregierung bestätigt damit die Rechtsauffassung verschiedener Anwälte, wonach der Abruf eines Streams von einem Portal wie RedTube durch das Urheberrecht gedeckt ist. Allerdings wird einschränkend hinzugefügt, dass dies zwar die Interpretation durch das Justizministerium darstellt, es hierzu allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Man geht in Berlin davon aus, dass hier wohl letztlich irgendwann der Europäische Gerichtshof zu einer Bewertung kommen müsste.
Die große Frage, die sich hierbei stellt, liegt darin, ab wann eine unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials vorliegt. Bei U+C begründete man die tausenden Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer mit der Auffassung, dass dies bereits gegeben ist, wenn der Stream vorübergehend lokal für die kurze Zeit der Wiedergabe zwischengespeichert wird. Andere, so auch das Justizministerium, sehen dies anders.
Dass es hier überhaupt zu verschiedenen Rechtsauffassungen kommen kann, wird von der Linken-Abgeordneten Halina Wawzyniak kritisiert. "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt", erklärte sie gegenüber dem Magazin. Ansonsten bleibe die Unsicherheit für die Bürger bestehen.
Das Justizministerium verwies bisher allerdings lediglich darauf, dass die neue Bundesregierung "das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen" wolle.
Die Bundesregierung bestätigt damit die Rechtsauffassung verschiedener Anwälte, wonach der Abruf eines Streams von einem Portal wie RedTube durch das Urheberrecht gedeckt ist. Allerdings wird einschränkend hinzugefügt, dass dies zwar die Interpretation durch das Justizministerium darstellt, es hierzu allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Man geht in Berlin davon aus, dass hier wohl letztlich irgendwann der Europäische Gerichtshof zu einer Bewertung kommen müsste.
Die große Frage, die sich hierbei stellt, liegt darin, ab wann eine unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials vorliegt. Bei U+C begründete man die tausenden Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer mit der Auffassung, dass dies bereits gegeben ist, wenn der Stream vorübergehend lokal für die kurze Zeit der Wiedergabe zwischengespeichert wird. Andere, so auch das Justizministerium, sehen dies anders.
Dass es hier überhaupt zu verschiedenen Rechtsauffassungen kommen kann, wird von der Linken-Abgeordneten Halina Wawzyniak kritisiert. "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt", erklärte sie gegenüber dem Magazin. Ansonsten bleibe die Unsicherheit für die Bürger bestehen.
Das Justizministerium verwies bisher allerdings lediglich darauf, dass die neue Bundesregierung "das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen" wolle.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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