Anwalt Urmann verteidigt das Vorgehen von U+C
Der Anwalt Thomas Urmann, der für die jüngste Abmahnwelle im Zusammenhang mit dem Porno-Streaming-Portal Redtube mitverantwortlich ist, verteidigt in einem Interview das Vorgehen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen.
Das erste Frage/Antwort-Interview mit Thomas Urmann konnte die Zeit Online führen und der für die Redtube-Abmahnungen (mit)verantwortliche Rechtsanwalt verteidigt das Vorgehen unter anderem mit erzieherischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Filesharing. Die Abmahnungen sind seiner Ansicht nach ein "Experiment", das bereits im Fall von Peer-to-Peer-Filesharing erfolgreich das Nutzerverhalten verändert habe.
Angesprochen werden zahlreiche Themen, aufhorchen lässt Urmann aber vor allem mit seiner Feststellung, dass es dem Abmahner egal sein könne, ob die IP-Adressen legal erlangt worden sind oder nicht: "Selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein", so Urmann gegenüber der Online-Ausgabe des renommierten Wochenblatts.
Sobald ein Gericht etwas geprüft und einen Beschluss erlassen hat, könne ihm als Anwalt das Wie egal sein, meint Urmann: "Es muss mir egal sein, denn ansonsten würde ich die Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen." Hätte man im Vorfeld etwas davon gewusst und das Ganze dennoch und wissentlich durchgezogen, dann wäre es etwas anderes, unter den aktuellen Umständen sieht sich der Abmahnanwalt aber im Trockenen. Eine eigene Überprüfung der Daten wies Urmann von sich, man sei schließlich eine Anwaltskanzlei und "kein IT-Sachverständigenbüro."
Die Abmahnungen der Nutzer rechtfertigte Urmann mit der abschreckenden Wirkung. Das gilt auch für die Frage, warum man nicht die Urheberrechtsverstöße beim eigentlichen Anbieter, also in diesem Fall Redtube, sperren bzw. entfernen lässt.
Hier meint Urmann, dass dies "natürlich" auch gemacht werde, das aber nicht viel nutze, da die Inhalte "in Bruchteilen von Sekunden an anderer Stelle unter anderem Link" auftauchen würden. Urmann: "Unser Mandant ist es leid, auch wegen der Kosten. Ein Missbrauchsservice, der solche Links findet, ist teuer. Das Geld bekommen Sie von niemandem ersetzt."
Angesprochen werden zahlreiche Themen, aufhorchen lässt Urmann aber vor allem mit seiner Feststellung, dass es dem Abmahner egal sein könne, ob die IP-Adressen legal erlangt worden sind oder nicht: "Selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein", so Urmann gegenüber der Online-Ausgabe des renommierten Wochenblatts.
Sobald ein Gericht etwas geprüft und einen Beschluss erlassen hat, könne ihm als Anwalt das Wie egal sein, meint Urmann: "Es muss mir egal sein, denn ansonsten würde ich die Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen." Hätte man im Vorfeld etwas davon gewusst und das Ganze dennoch und wissentlich durchgezogen, dann wäre es etwas anderes, unter den aktuellen Umständen sieht sich der Abmahnanwalt aber im Trockenen. Eine eigene Überprüfung der Daten wies Urmann von sich, man sei schließlich eine Anwaltskanzlei und "kein IT-Sachverständigenbüro."
Die Abmahnungen der Nutzer rechtfertigte Urmann mit der abschreckenden Wirkung. Das gilt auch für die Frage, warum man nicht die Urheberrechtsverstöße beim eigentlichen Anbieter, also in diesem Fall Redtube, sperren bzw. entfernen lässt.
Hier meint Urmann, dass dies "natürlich" auch gemacht werde, das aber nicht viel nutze, da die Inhalte "in Bruchteilen von Sekunden an anderer Stelle unter anderem Link" auftauchen würden. Urmann: "Unser Mandant ist es leid, auch wegen der Kosten. Ein Missbrauchsservice, der solche Links findet, ist teuer. Das Geld bekommen Sie von niemandem ersetzt."
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