RedTube: NRW muss wohl Schadensersatz zahlen
Die Nutzer von Streaming-Diensten wie RedTube, die nach Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung das geforderte Geld gezahlt haben, können vielleicht Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen.
Diese Einschätzung äußerte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der auf Medienrecht spezialisiert ist, gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe). Denn das Kölner Landgericht hatte auf Antrag eines Berliner Abmahn-Anwalts in zahlreichen Entscheidungen verfügt, dass Telekommunikationsunternehmen die Adressen von Internet-Nutzern herausgeben müssen.
Allerdings sei der Beschluss grob falsch und "hätte nie so ergehen dürfen", erklärte Solmecke, der in dem Fall selbst hunderte Betroffene vertritt. Denn in dem Gerichtsbeschluss sei von "Tauschbörsen" die Rede. Abgesehen davon, dass es sich bei den betroffenen Kanälen nicht um Tauschbörsen handle, sei selbst in dem Antrag auf Adressenherausgabe nirgends von Tauschbörsen die Rede gewesen.
"Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden", kommentierte der Anwalt diese Tatsache. Das Landgericht Köln spricht von einem "Versehen" bei der Abfassung der Beschlüsse. Das folgenschwere Ergebnis dessen ist es, dass angenommen wurde, die jeweiligen Anwender hätten selbst zur Verbreitung Urheberrechtlich geschützten Materials beigetragen, was bei einem Streaming-Angebot aber überhaupt nicht der Fall ist.
In den Abmahnungen selbst wurde die angebliche Rechtsverletzung dann auch darüber konstruiert, dass die Inhalte aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen und dies den Betroffenen klar gewesen sein müsste. Schon dies ist allerdings höchst fraglich. Hinzu kommt, dass nach Ansicht der Abmahner auch eine unerlaubte Vervielfältigung stattfand, da ein Stream zumindest temporär im Speicher des Computers abgelegt werden muss.
Die Abmahn-Aktion alarmierte auch Verbraucherschützer. Die Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, sagte gegenüber dem Magazin, es dürfe nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben. "Darin sehen wir einen klaren Missbrauch der Rechtslage", so Zinke. Abmahn-Anwälten müsse es künftig erschwert werden, an Privatadressen zu gelangen. "Wir wollen strengere gesetzliche Regeln", forderte die Verbraucherschützerin.
Allerdings sei der Beschluss grob falsch und "hätte nie so ergehen dürfen", erklärte Solmecke, der in dem Fall selbst hunderte Betroffene vertritt. Denn in dem Gerichtsbeschluss sei von "Tauschbörsen" die Rede. Abgesehen davon, dass es sich bei den betroffenen Kanälen nicht um Tauschbörsen handle, sei selbst in dem Antrag auf Adressenherausgabe nirgends von Tauschbörsen die Rede gewesen.
"Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden", kommentierte der Anwalt diese Tatsache. Das Landgericht Köln spricht von einem "Versehen" bei der Abfassung der Beschlüsse. Das folgenschwere Ergebnis dessen ist es, dass angenommen wurde, die jeweiligen Anwender hätten selbst zur Verbreitung Urheberrechtlich geschützten Materials beigetragen, was bei einem Streaming-Angebot aber überhaupt nicht der Fall ist.
In den Abmahnungen selbst wurde die angebliche Rechtsverletzung dann auch darüber konstruiert, dass die Inhalte aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen und dies den Betroffenen klar gewesen sein müsste. Schon dies ist allerdings höchst fraglich. Hinzu kommt, dass nach Ansicht der Abmahner auch eine unerlaubte Vervielfältigung stattfand, da ein Stream zumindest temporär im Speicher des Computers abgelegt werden muss.
Die Abmahn-Aktion alarmierte auch Verbraucherschützer. Die Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, sagte gegenüber dem Magazin, es dürfe nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben. "Darin sehen wir einen klaren Missbrauch der Rechtslage", so Zinke. Abmahn-Anwälten müsse es künftig erschwert werden, an Privatadressen zu gelangen. "Wir wollen strengere gesetzliche Regeln", forderte die Verbraucherschützerin.
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Christian Kahle
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