Gericht: Ohne P2P & VoIP kein 'grenzenloses Surfen'
Der Mobilfunkkonzern Vodafone darf seine Datentarife nicht mehr mit dem Slogan "grenzenloses Surfen" bewerben, wenn einige Internet-Dienste wie Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausgeschlossen werden.
Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und folgte mit seiner Entscheidung der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Vodafone hatte den Smartphone-Tarif "RedM" mit den Worten "ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" beworben.
Peer-to-Peer-Anwendungen waren aber nur extra gegen einen Aufpreis von 9,95 Euro im Monat zu haben, sodass Verbraucher nicht ohne Zusatzkosten mit Freunden via Facebook oder Skype chatten oder Dateitauschbörsen nutzen konnten. Davon erfuhren sie erst im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am unteren Bildrand.
Der VZBV hatte argumentiert, Verbraucher würden beim Abschluss eines Internetvertrags grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den Internetanschluss für alle Produkte und Dienste nutzen können, also auch für das Instant Messaging oder Filesharing. Daher seien ausdrückliche und deutliche Hinweise zu dieser Einschränkung erforderlich. Das Gericht hat heute die Auffassung des Verbandes bestätigt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte das Unternehmen, diese Werbung zu unterlassen.
Tatsächlich bot im Juni 2013 lediglich ein Tarif der großen Mobilfunkanbieter die Internetnutzung ohne Beschränkung. Das VZBV-Projekt "Surfer-haben-Rechte" hatte durch eine Umfrage bei den vier großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica und E-Plus festgestellt, dass sie fast durchweg übliche Anwendungen einschränken.
Damit ist keine Netzneutralität gewährleistet, also die Gleichbehandlung von Daten - unabhängig von Inhalt, Absender und Empfänger. In der aktuellen Überprüfung wurde nach VoIP, P2P, Instant Messaging und Tethering gefragt, wobei sich vielfältige Einschränkungen ergaben.
"Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten", kommentierte VZBV-Vorstand Gerd Billen die Haltung der Verbraucherschützer. Um Benachteiligung zu beenden, müsse die Bundesregierung Netzneutralität gesetzlich verankern.
Peer-to-Peer-Anwendungen waren aber nur extra gegen einen Aufpreis von 9,95 Euro im Monat zu haben, sodass Verbraucher nicht ohne Zusatzkosten mit Freunden via Facebook oder Skype chatten oder Dateitauschbörsen nutzen konnten. Davon erfuhren sie erst im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am unteren Bildrand.
Der VZBV hatte argumentiert, Verbraucher würden beim Abschluss eines Internetvertrags grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den Internetanschluss für alle Produkte und Dienste nutzen können, also auch für das Instant Messaging oder Filesharing. Daher seien ausdrückliche und deutliche Hinweise zu dieser Einschränkung erforderlich. Das Gericht hat heute die Auffassung des Verbandes bestätigt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte das Unternehmen, diese Werbung zu unterlassen.
Tatsächlich bot im Juni 2013 lediglich ein Tarif der großen Mobilfunkanbieter die Internetnutzung ohne Beschränkung. Das VZBV-Projekt "Surfer-haben-Rechte" hatte durch eine Umfrage bei den vier großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica und E-Plus festgestellt, dass sie fast durchweg übliche Anwendungen einschränken.
Damit ist keine Netzneutralität gewährleistet, also die Gleichbehandlung von Daten - unabhängig von Inhalt, Absender und Empfänger. In der aktuellen Überprüfung wurde nach VoIP, P2P, Instant Messaging und Tethering gefragt, wobei sich vielfältige Einschränkungen ergaben.
"Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten", kommentierte VZBV-Vorstand Gerd Billen die Haltung der Verbraucherschützer. Um Benachteiligung zu beenden, müsse die Bundesregierung Netzneutralität gesetzlich verankern.
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Christian Kahle
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