Verbraucherschützer:
Telekom soll Urteil ignorieren
Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft der Deutschen Telekom vor, ein Gerichtsurteil schlicht zu missachten und Kunden weiterhin Bestätigungen für Dienstleistungen zu schicken, die nicht bestellt wurden.
Das Oberlandesgerichts Köln hatte der Telekom im September letzten Jahres untersagt, Bestätigungen für gar nicht gewünschte Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen zuzustellen. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die das Urteil erwirkt hatte, hat daher jetzt beim Landgericht Bonn beantragt, gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeld festzusetzen.
"Das Gerichtsurteil scheint den Telefonriesen wenig zu kümmern, viele Kunden werden einfach weiter über den Tisch gezogen", sagte Edda Castelló. Eine Frau beispielsweise erhielt eine Auftragsbestätigung über ein Sicherheitspaket, das sie nicht bestellt hatte, berichteten die Verbraucherschützer.
Ein weiterer Mann wurde demnach auf seinem Mobiltelefon angerufen und bekam eine Auftragsbestätigung für eine kostenpflichtige Option Fremdnetz, obwohl er ausdrücklich erklärte hatte, sich am Telefon nicht mit einem solchen Angebot befassen zu wollen, hieß es.
"Wir haben das Unternehmen mit den Vorwürfen konfrontiert, bis heute aber keine Antwort erhalten, und sahen uns daher gezwungen, ein empfindliches Ordnungsgeld zu beantragen", führte Castelló aus. "Vielleicht bringt den Marktführer dies endlich dazu, seine unzulässige Werbepraxis zu stoppen." Bis zu 250.000 Euro kann die Telekom der Verstoß gegen die Gerichtsentscheidung kosten.
"Das Gerichtsurteil scheint den Telefonriesen wenig zu kümmern, viele Kunden werden einfach weiter über den Tisch gezogen", sagte Edda Castelló. Eine Frau beispielsweise erhielt eine Auftragsbestätigung über ein Sicherheitspaket, das sie nicht bestellt hatte, berichteten die Verbraucherschützer.
Ein weiterer Mann wurde demnach auf seinem Mobiltelefon angerufen und bekam eine Auftragsbestätigung für eine kostenpflichtige Option Fremdnetz, obwohl er ausdrücklich erklärte hatte, sich am Telefon nicht mit einem solchen Angebot befassen zu wollen, hieß es.
"Wir haben das Unternehmen mit den Vorwürfen konfrontiert, bis heute aber keine Antwort erhalten, und sahen uns daher gezwungen, ein empfindliches Ordnungsgeld zu beantragen", führte Castelló aus. "Vielleicht bringt den Marktführer dies endlich dazu, seine unzulässige Werbepraxis zu stoppen." Bis zu 250.000 Euro kann die Telekom der Verstoß gegen die Gerichtsentscheidung kosten.
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Christian Kahle
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