Krebs nach Tätigkeit für Samsung offiziell anerkannt

Mit einer bisher sehr seltenen Entscheidung haben die Behörden Südkoreas der Familie einer an Krebs gestorbenen Frau Schadensersatz zugestanden. Als Auslöser wurde ihre Arbeit für den Elektronikkonzern Samsung anerkannt.
Produktion, Foxconn, Arbeiter
N­icola­s Bou­llosa­
In der Vergangenheit hatten ehemalige Beschäftigte des Unternehmens immer wieder versucht, Krebserkrankungen als Folge ihrer Arbeit in Chipfabriken anerkannt zu bekommen. Der Konzern wehrte sich allerdings stets mit Gutachten, die besagten, dass ein solcher Nachweis nicht einwandfrei zu führen sei - auch um hohen Kompensationszahlungen aus dem Weg zu gehen.

Aber auch Image-Verluste wegen öffentlicher Debatten um schlechte Arbeitsbedingungen drohen in solchen Fällen. Dies dürfte im aktuellen Fall wohl der größte Schaden sein, denn die Zahlung wird durch eine staatliche Einrichtung erfolgen, in die die Unternehmen des Landes ohnehin Versicherungsbeiträge einzahlen.

Die fragliche Frau hatte in den Jahren 1995 bis 2000 in einer Halbleiter-Fabrik Samsungs gearbeitet und war dabei auch mit verschiedenen Chemikalien in Kontakt gekommen, berichtete die US-Nachrichtenagentur 'Associated Press'. Vor drei Jahren wurde bei ihr Brustkrebs diagnostiziert. Die Behandlungen waren letztlich nicht erfolgreich und sie verstarb im März dieses Jahres im Alter von 36 Jahren.

Nach Auffassung der Behörden bestand bei der Frau ein deutlich gesteigertes Krebsrisiko, weil sie schon in sehr jungen Jahren aufgrund ihrer Tätigkeit mit gefährlichen Substanzen in Kontakt kam. Es sei statistisch recht unwahrscheinlich, dass sie auch einen Tumor bekommen hätte, wenn sie nicht bei Samsung tätig gewesen wäre. Neben den Chemikalien kam begünstigend hinzu, dass sie oft Nachtschichten arbeitete und Überstunden machte.

Dieser Fall reiht sich nun in eine relativ kleine Zahl von Entscheidungen ein, in denen eine Krebserkrankung als Folge der Arbeit bei Samsung anerkannt wurde. Aktuell warten in Südkorea noch rund 30 weitere Kläger auf entsprechende Entscheidungen.
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