Raubkopierer: Kanzlei plant offenbar Web-Pranger
Die Abmahnkanzlei Urmann + Collegen aus Regensburg, die vor allem für Kunden aus der "Erotikbranche" tätig ist, plant offenbar einen Internet-Pranger für erwischte Filesharer, die eine Abmahnung bekommen haben, aber nicht zahlen wollen.
Wie der bekannte Anwalt und Grimme Online Award-Preisträger Udo Vetter auf seinem 'Law Blog' berichtet, hat die Regensburger Abmahnkanzlei offenbar vor, ab dem 1. September so genannte "Gegnerlisten" zu veröffentlichen. Anders gesagt: Wer Pornos herunterlädt und dabei erwischt wird, darf sich nicht nur über ein Abmahnschreiben "freuen", sondern muss damit rechnen, dass er im Internet öffentlich bloßgestellt wird.
Das soll aber wohl nicht automatisch geschehen, sondern dürfte als Druckmittel gedacht sein. So schreibt Urmann + Collegen (U + C): "In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen. Im Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen", was nach Einschätzung von Vetter "erahnen" lässt, wie das Kalkül der Kanzlei lautet: Wer nicht zahlt, wird bloßgestellt.
U + C beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach seien solche Listen zulässig, da auch Anwälte im Sinne der freien Berufsausübung von ihren Fällen berichten dürfen sollen. Laut Udo Vetter sei das aber eine "höchst fragliche" Interpretation des Entscheids der Verfassungsrichter: Dieser betraf nämlich den gewerblichen Bereich, dem damals behandelten Fall waren Klagen gegen Kapitalanlagefirmen vorangegangen.
Udo Vetter kommt zu einer eindeutigen Einschätzung der Rechtslage, er zeigt sich überzeugt, dass "die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist." Wenn es sich beim "Gegner" um einen Firma oder Prominenten handelt, dann hätte das einen Informationswert, nicht jedoch bei ganz normalen Bürgern.
Zudem hebt Vetter hervor, dass Abmahnungen stets an den Anschlussinhaber gehen, was nicht automatisch bedeutet, dass dieser der echte "Gegner" ist. Vetter hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass es zu so einem Internet-Pranger kommt. Sollte jemand tatsächlich auf einer derartigen Liste landen, dem rät der Rechtsexperte, sofort eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Das soll aber wohl nicht automatisch geschehen, sondern dürfte als Druckmittel gedacht sein. So schreibt Urmann + Collegen (U + C): "In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen. Im Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen", was nach Einschätzung von Vetter "erahnen" lässt, wie das Kalkül der Kanzlei lautet: Wer nicht zahlt, wird bloßgestellt.
U + C beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach seien solche Listen zulässig, da auch Anwälte im Sinne der freien Berufsausübung von ihren Fällen berichten dürfen sollen. Laut Udo Vetter sei das aber eine "höchst fragliche" Interpretation des Entscheids der Verfassungsrichter: Dieser betraf nämlich den gewerblichen Bereich, dem damals behandelten Fall waren Klagen gegen Kapitalanlagefirmen vorangegangen.
Udo Vetter kommt zu einer eindeutigen Einschätzung der Rechtslage, er zeigt sich überzeugt, dass "die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist." Wenn es sich beim "Gegner" um einen Firma oder Prominenten handelt, dann hätte das einen Informationswert, nicht jedoch bei ganz normalen Bürgern.
Zudem hebt Vetter hervor, dass Abmahnungen stets an den Anschlussinhaber gehen, was nicht automatisch bedeutet, dass dieser der echte "Gegner" ist. Vetter hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass es zu so einem Internet-Pranger kommt. Sollte jemand tatsächlich auf einer derartigen Liste landen, dem rät der Rechtsexperte, sofort eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Thema:
Aktuelle Filesharing-Downloads
Videos zum Thema
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- RTX 3050 Ti: Leak zu nie erschienener GPU zeigt, was hätte sein können
- Großangriff: Wurm killt Microsoft-GitHub-Repos - mit schweren Folgen
- Neues Outlook: Diese 15 Features sollen User vom Umstieg überzeugen
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- ChatGPT: OpenAI verbessert Sicherheit für Nutzer mit Lockdown-Modus
- 30 Mrd. Dollar für Elon Musk: Google mietet Rechenleistung bei SpaceX
- Nur für 2 Tage: Media Markt und Saturn schenken euch die MwSt.
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Wie kann ich die Untertitel einem Video hinzufügen?
System - Heute 07:59 Uhr -
DaVinci Resolve 21 Final wurde freigegeben
Ler-Khun - Gestern 17:17 Uhr -
Bayerns Digitalministerium bemüht sich um digitale Souveränität
Computer - Vorgestern 23:58 Uhr -
Neues Release: LibreOffice 26.2.4 ist da!
Ler-Khun - Vorgestern 22:47 Uhr -
Samba Version 4.24.3 ist freigegeben
Ler-Khun - 04.06. 23:57 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen