ACTA-Video vorübergehend auf YouTube gesperrt

Ein bekanntes Video, in dem erklärt wird, worum es sich bei ACTA handelt, war vorübergehend nicht mehr über YouTube abrufbar. Wollte man dieses Video über einen bestimmten Link abspielen, so bekam man den GEMA-Hinweis zu sehen.
Acta, Petition, Stopp Acta
Stopp Acta
Aufmerksam machte darauf der Blogger C. Hofmann. Seinen getroffenen Angaben nach zu urteilen, die er mit einem Screenshot belegte, war das Abspielen des YouTube-Videos Was ist ACTA? nicht wie gewünscht möglich. Augenscheinlich war nur ein Hinweis der Verwertungsgesellschaft GEMA zu sehen.

Bis zum heutigen Nachmittag war das Abspielen dieser Fassung des Videos nicht möglich. Allerdings konnte man sich das Video über andere Links, unter anderem über den Kanal des Musikers Bruno Kramm, der das Video zuerst dort veröffentlicht hatte, abspielen.

Geschaffen wurde die deutsche Ausführung des Videos von Bruno Kramm selbst. Er produzierte auch die Hintergrundklänge. Obwohl er noch ein Mitglied der GEMA ist, kann es sich also um keine Sperrung handeln, die mit der Beschwerde eines Rechteinhabers im Zusammenhang steht. Die ursprüngliche Version des Videos stammt von Anonymous.

Gegenüber Golem.de erklärte eine Pressesprecherin von YouTube, wie es dazu kommen konnte. Sie spricht von technischen Fehlern, die mit Automatismen in den Analysefunktionen zu tun haben. Daher sei der Clip vorübergehend nicht verfügbar gewesen. Kurz nachdem der Hinweis bei YouTube einging, wurde das Video wieder freigeschaltet.
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