Holo: Android-Standard-Oberfläche wird zur Pflicht
Zukünftig soll nicht mehr jeder Hersteller von Geräten, auf denen Googles Betriebssystem Android zum Einsatz kommt, sein eigenes Süppchen kochen dürfen. Ab Android 4.0 sind die meisten verpflichtet, die Standard-Benutzeroberfläche namens Holo zumindest neben der eigenen GUI auszuliefern.
Bisher haben viele Smartphone-Hersteller Android als Basis genommen und eine eigene oder zumindest modifizierte Oberfläche darübergelegt. Damit sollten sich die jeweiligen Geräte von der Konkurrenz abheben. Letztlich führt dieser Weg aber zu einer immer weitergehenden Fragmentierung, die der Entwicklung der Gesamt-Plattform nicht gerade zuträglich ist.
Wie Google nun ausführte, wird die Integration der Standard-Oberfläche ab Android 4.0 nun zumindest für all jene Gerätehersteller zur Pflicht, die auf ihren Produkten auch verschiedene Google-Anwendungen, insbesondere den Android Market einsetzen.
Somit können zwar weiterhin mit eigenen Designs Akzente gesetzt werden, Entwickler von Apps, die über den Android Market vertrieben werden, können sich aber darauf verlassen, dass sie auf die Bedienelemente, die von Holo zur Verfügung gestellt werden, zurückgreifen können. Das soll es leichter machen, Anwendungen für eine größere Bandbreite an Endgeräten zu programmieren. Den Entwicklern steht es aber weiterhin frei, komplett eigene GUIs für ihre Applikationen zu verwenden.
Nicht von der Regelung betroffen sind Anbieter, die Android lediglich als Basis für eine komplett eigene Plattform verwenden. Als Beispiel sei hier Amazon genannt. Auf dessen Tablet Kindle Fire läuft zwar ebenfalls das Google-Betriebssystem, allerdings sind sowohl die Benutzeroberfläche als auch das komplette App-Ökosystem von Google abgekoppelt. Das Gerät ermöglicht nur die Installation von Apps, die über Amazons eigenen Shop bezogen werden.
Wie Google nun ausführte, wird die Integration der Standard-Oberfläche ab Android 4.0 nun zumindest für all jene Gerätehersteller zur Pflicht, die auf ihren Produkten auch verschiedene Google-Anwendungen, insbesondere den Android Market einsetzen.
Somit können zwar weiterhin mit eigenen Designs Akzente gesetzt werden, Entwickler von Apps, die über den Android Market vertrieben werden, können sich aber darauf verlassen, dass sie auf die Bedienelemente, die von Holo zur Verfügung gestellt werden, zurückgreifen können. Das soll es leichter machen, Anwendungen für eine größere Bandbreite an Endgeräten zu programmieren. Den Entwicklern steht es aber weiterhin frei, komplett eigene GUIs für ihre Applikationen zu verwenden.
Nicht von der Regelung betroffen sind Anbieter, die Android lediglich als Basis für eine komplett eigene Plattform verwenden. Als Beispiel sei hier Amazon genannt. Auf dessen Tablet Kindle Fire läuft zwar ebenfalls das Google-Betriebssystem, allerdings sind sowohl die Benutzeroberfläche als auch das komplette App-Ökosystem von Google abgekoppelt. Das Gerät ermöglicht nur die Installation von Apps, die über Amazons eigenen Shop bezogen werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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