Berufung abgewiesen, Samsung siegt gegen Apple
Samsung darf sein Galaxy Tab 10.1 in Australien wieder verkaufen. Das australische Höchstgericht hat die Berufung Apples gegen die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung abgewiesen.
Das rund zweimonatige Verkaufsverbot gegen das Samsung-Tablet ist nun Geschichte. Wie die Nachrichtenagentur 'Reuters' berichtet, hat das High Court die Berufung des US-Herstellers in letzter Instanz abgewiesen. Für den südkoreanischen Elektronik-Konzern bedeutet das, dass er das Android-Tablet ab nächster Woche wieder ganz regulär verkaufen darf.
Vergangene Woche hatte ein australisches Bundesgericht (in zweiter Instanz) die ursprüngliche Entscheidung und somit auch die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Diese wurde allerdings temporär verlängert, damit die Apple-Anwälte die Berufung und somit den Gang vor das Höchstgericht vorbereiten können.
Apple hatte sich bis zuletzt gegen die Aufhebung des Verkaufsverbots gewehrt: Die Entscheidung des Bundesgerichts (Federal Court) sei "vollgestopft mit Fehlern", argumentierten die Apple-Vertreter. Dem folgte das High Court nicht. Einer der Richter sagte, dass Apple in erster Instanz ohnehin nur "um Haaresbreite" gewonnen hätte, berichtet 'Sydney Morning Herald'. Dabei sei Samsung bestraft worden, weil man sich geweigert hätte, eine vorgezogene Abschluss-Anhörung zuzulassen.
Apple muss nun die Gerichtskosten tragen (etwaige zivilrechtliche Schadenersatzforderungen haben damit allerdings nichts zu tun). Nach Schätzungen eines Insiders, der laut 'Sydney Morning Herald' nicht direkt an dem Fall beteiligt ist, dürfte es sich dabei um "mehrere Hunderttausend" australischer Dollar handeln.
Ganz vorbei ist die Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung damit aber noch nicht. Die gestrige Entscheidung betrifft schließlich nur die Einstweilige Verfügung und nicht den ursprünglichen Vorwurf der Patentverletzung, der noch verhandelt werden wird.
Vergangene Woche hatte ein australisches Bundesgericht (in zweiter Instanz) die ursprüngliche Entscheidung und somit auch die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Diese wurde allerdings temporär verlängert, damit die Apple-Anwälte die Berufung und somit den Gang vor das Höchstgericht vorbereiten können.
Apple hatte sich bis zuletzt gegen die Aufhebung des Verkaufsverbots gewehrt: Die Entscheidung des Bundesgerichts (Federal Court) sei "vollgestopft mit Fehlern", argumentierten die Apple-Vertreter. Dem folgte das High Court nicht. Einer der Richter sagte, dass Apple in erster Instanz ohnehin nur "um Haaresbreite" gewonnen hätte, berichtet 'Sydney Morning Herald'. Dabei sei Samsung bestraft worden, weil man sich geweigert hätte, eine vorgezogene Abschluss-Anhörung zuzulassen.
Apple muss nun die Gerichtskosten tragen (etwaige zivilrechtliche Schadenersatzforderungen haben damit allerdings nichts zu tun). Nach Schätzungen eines Insiders, der laut 'Sydney Morning Herald' nicht direkt an dem Fall beteiligt ist, dürfte es sich dabei um "mehrere Hunderttausend" australischer Dollar handeln.
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