Patentstreit: Apple vs. Samsung Re-Re-Reloaded
Samsung darf nicht, darf doch, darf nicht. Das ist in etwa die Kurzzusammenfassung der bisherigen australischen Gerichtsentscheidungen zu den Patentstreitigkeiten zwischen Apple und dem koreanische Hersteller rund um das Galaxy Tab 10.1.
Vorgestern haben wir vermeldet, dass ein australisches Gericht das Verkaufsverbot des Android-Tablets Samsung Galaxy Tab 10.1 aufgehoben hat. Heute ist nun wieder alles anders: Wie die Nachrichtenagentur 'Reuters' berichtet, hat Richter John Dyson vom obersten australischen Gericht das Mittwochs-Urteil des Berufungsgerichts ausgesetzt.
Damit tritt (allerdings erwartungsgemäß) die Einstweilige Verfügung aus erster Instanz wieder in Kraft, der Verkauf des Samsung-Tablets bleibt also "Down Under" weiterhin untersagt. Zumindest bis zum 9. Dezember: In einer Woche ist nämlich eine Anhörung am High Court angesetzt.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf vorerst doch nicht verkauft werden
Eine endgültige Entscheidung über das Schicksal des Samsung-Tablets wird es aber auch an diesem Tag nicht geben. Der oberste australische Gerichtshof wird sich die Argumentation der Apple-Anwälte anhören und über die Berufung entscheiden. Dann wird auch bekannt gegeben, ob die Einstweilige Verfügung in Kraft bleibt oder nicht. Ein finales Urteil soll allerdings erst im kommenden Jahr fallen.
Die Patentstreitigkeiten zwischen dem US-Unternehmen und dem südkoreanischen Hersteller ziehen sich bereits seit Monaten hin. Am Mittwoch konnte Samsung in Australien einen (seltenen) Sieg erringen. Diesen kann man aber auch gut gebrauchen, da für das Android-Gerät die Zeit hinsichtlich des Weihnachtsgeschäfts schon sehr knapp wird.
Im Streit um das Galaxy Tab 10.1 geht es um zwei Touchscreen- bzw. Multitouch-Patente von Apple, die Samsung verletzen soll. Das steht im Gegensatz zum (neu entfachten) Rechtsstreit rund um das leicht veränderte Galaxy Tab 10.1N in Deutschland, wo die Geschmacksmuster im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen.
Damit tritt (allerdings erwartungsgemäß) die Einstweilige Verfügung aus erster Instanz wieder in Kraft, der Verkauf des Samsung-Tablets bleibt also "Down Under" weiterhin untersagt. Zumindest bis zum 9. Dezember: In einer Woche ist nämlich eine Anhörung am High Court angesetzt.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf vorerst doch nicht verkauft werden
Eine endgültige Entscheidung über das Schicksal des Samsung-Tablets wird es aber auch an diesem Tag nicht geben. Der oberste australische Gerichtshof wird sich die Argumentation der Apple-Anwälte anhören und über die Berufung entscheiden. Dann wird auch bekannt gegeben, ob die Einstweilige Verfügung in Kraft bleibt oder nicht. Ein finales Urteil soll allerdings erst im kommenden Jahr fallen.
Die Patentstreitigkeiten zwischen dem US-Unternehmen und dem südkoreanischen Hersteller ziehen sich bereits seit Monaten hin. Am Mittwoch konnte Samsung in Australien einen (seltenen) Sieg erringen. Diesen kann man aber auch gut gebrauchen, da für das Android-Gerät die Zeit hinsichtlich des Weihnachtsgeschäfts schon sehr knapp wird.
Im Streit um das Galaxy Tab 10.1 geht es um zwei Touchscreen- bzw. Multitouch-Patente von Apple, die Samsung verletzen soll. Das steht im Gegensatz zum (neu entfachten) Rechtsstreit rund um das leicht veränderte Galaxy Tab 10.1N in Deutschland, wo die Geschmacksmuster im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen.
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