1000 Meter pauschal: NRW kippt die Abstandsregeln für Windkraft

Die Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zu Wohngebieten sind seit vielen Jahren ein Streitthema. Jetzt kommt aus Sicht der Befürworter der Stromerzeugung aus Wind Bewegung in die Sache: In Nordrhein-Westfalen soll die 1000-Meter-Regel in dieser Woche fallen.
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Bisher gilt: Beim Bau von Windkraftanlagen muss mindestens eine Entfernung von tausend Metern zum nächsten Wohnhaus eingehalten werden. Das verhindert insbesondere in Regionen mit starker Zersiedelung des ländlichen Raums - also wenn ein engmaschiges Netz an kleineren Dörfern, Siedlungen und Hofstellen besteht - den Ausbau der Windkraftnutzung spürbar.

In Nordrhein-Westfalen haben nun allerdings die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen eine Änderung des Baugesetzes in den Landtag eingebracht, mit der die pauschale 1000-Meter-Regel abgeschafft wird. Am Donnerstag soll final über die Novellierung abgestimmt werden und es gilt als sicher, dass die Vorlage die parlamentarische Mehrheit bekommt, berichtet Der Spiegel. Das soll es dann deutlich leichter machen, Standorte für die mindestens 1000 neuen Windkraftanlagen zu finden, die in dem Bundesland bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode entstehen sollen.


Pauschale Abstandsregelungen wurden in der Vergangenheit meist mit Argumenten durchgesetzt, die wissenschaftlichen Prüfungen nicht standhalten konnten. Ein Beispiel hierfür ist der Mythos von den Gefahren des Infraschalls, der von solchen Anlagen ausgehen soll. Dieser stützt sich teils noch immer auf amtliche Publikationen, in denen nachweislich gravierende Rechenfehler enthalten waren, die inzwischen längst korrigiert wurden.

Weiterhin sichere Abstände

Gegen die Abschaffung der pauschalen Abstandsregeln wird nun immer wieder Panikmache betrieben, wonach dann damit zu rechnen sei, dass plötzlich Windkraftanlagen direkt neben ein Wohnhaus gestellt würden. Auch dies ist schlicht falsch. Denn auch so bleibt es dabei, dass sichere Abstände einzuhalten sind. Wie groß diese ausfallen müssen, regelt allerdings das Bundes-Immissionsschutzgesetz, bei dem von den realen Lärmentwicklungen ausgegangen wird.

Mit der Gesetzesänderung und den Planungen für einen beschleunigten Windkraftausbau reagiert das Land Nordrhein-Westfalen auch auf die Tatsache, dass die Verfügbarkeit preiswerter Energie aus regenerativen Quellen einen wichtigen wirtschaftlichen Standortvorteil darstellt. Insbesondere die großen Industrieregionen des Bundeslandes haben einen steigenden Bedarf an einer entsprechenden Energieversorgung.

Zusammenfassung
  • In Nordrhein-Westfalen soll 1000-Meter-Regel abgeschafft werden
  • Regierungsfraktionen von CDU und Grünen brachten Änderung ein
  • Einfachere Standortsuche für neue Windkraftanlagen
  • Mythos von Infraschallgefahren durch Windkraftanlagen widerlegt
  • Sicherheitsabstände weiterhin durch Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt

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