Wohnung unerlaubt auf AirBNB:
Vermieter holen sich 200.000 Euro ab

Plattformen wie AirBNB verleiten schnell dazu, sich nebenher etwas Geld zu verdienen, ohne auf die damit verbundenen Regelungen zu achten. Und wenn man es dann auch noch leichtfertig übertreibt, kann man schnell für lange Zeit ruiniert sein.
Geld, Steuern, Euro, Banknoten
Pixabay
Das zeigt ein aktueller Fall aus Paris. Eine Unterkunft in der Stadt ist für Touristen sehr begehrt. In der Innenstadt sind Hotels durchaus teuer. Daher ergriff der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung die Gelegenheit, sein Appartment auf der AirNB-Plattform anzubieten. 178 Euro pro Nacht wurden hier durchschnittlich kassiert - was bei einem Paris-Besuch mit mehreren Leuten durchaus ein attraktiver Preis ist.

Seit 2016 konnte der Mann seine Wohnung so insgesamt an 1114 Tagen vermieten, insgesamt kassierte er so über die Jahre hinweg eine Summe von rund 198.000 Euro. Dann aber wurden die Vermieter auf die Sache aufmerksam, die nie die laut Mietvertrag erforderliche Genehmigung zur Untervermietung erteilt hatten. Sie zogen daraufhin vor Gericht.

Vermieter im Recht

Wie häufig in solchen Fällen flog das Geschäft des Mieters wahrscheinlich auf, weil er sich in anderen Belangen nicht korrekt verhielt. Trotz der üppigen Einnahmen soll er die anstehenden Mietzahlungen nicht im vollen Umfang geleistet haben. Die Vermieter forderten hier sogar Außenstände in Höhe von 11.370 Euro ein. Hinzu kamen noch weitere 11.500 Euro für Reparaturen, die aufgrund der intensiven Nutzung der Wohnung notwendig wurden.

Die Vermieter klagten auf Zahlung der gesamten Einkünfte aus der unerlaubten Weitervermietung, da ihnen die Wohnung ja gehört. So beliefen sich die gesamten Forderungen auf 221.000 Euro. Das Gericht gab den Klägern in vollem Umfang recht, so dass der Mieter nun wohl länger verschuldet sein dürfte.

Die unerlaubte Untervermietung ist in den meisten Fällen dieser Art allerdings das geringere Problem - auch wenn es hierdurch beispielsweise zur Kündigung des Mietvertrages kommen kann. Viel häufiger bekommen Anbieter Probleme, weil sie die Einnahmen als Taschengeld mitnehmen, obwohl sie sich längst in einem gewerblichen Rahmen bewegen. Fällt dies dem Finanzamt auf, hat man ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals.

Siehe auch: Verbraucherzentrale warnt vor Betrug bei Airbnb, FeWo Direkt und Co.
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