Nextcloud schwärzt Microsoft jetzt beim Bundeskartellamt an
Cloud-basierte Kollaborations-Produkte auf Open Source-Basis an. Allerdings fällt es diesem und auch anderen Anbietern recht schwer, an Microsoft vorbeizukommen. Denn der Redmonder Software-Konzern ist mit seinem Office-Paket schon lange in nahezu allen Unternehmen vertreten und hat dieses zuletzt um verschiedene Anwendungen und Dienste erweitert, die bis dahin von anderen Anbietern kamen.
Ein prominentes Beispiel für die Entwicklung ist Teams, das inzwischen einfach als weiterer Bestandteil der Office-Lizenzen bereitgestellt wird. Hier dürfte es nur der nicht gerade bahnbrechenden Qualität des Microsoft-Kommunikationstools zu verdanken sein, dass beispielsweise ein kommerzieller Konkurrent wie Slack überhaupt noch eine Chance hat.
Im ersten Schritt geht es nun erst einmal darum, dass das Bundeskartellamt auf Grundlage der Beschwerde formal feststellen muss, dass Microsoft eine marktbeherrschende Stellung im fraglichen Bereich aufgebaut hat. Darauf aufbauend ließe sich dann im weiteren Fortgang eines Verfahrens bewerten, ob der Konzern diese missbraucht, um sich unrechtmäßige Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
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Ein prominentes Beispiel für die Entwicklung ist Teams, das inzwischen einfach als weiterer Bestandteil der Office-Lizenzen bereitgestellt wird. Hier dürfte es nur der nicht gerade bahnbrechenden Qualität des Microsoft-Kommunikationstools zu verdanken sein, dass beispielsweise ein kommerzieller Konkurrent wie Slack überhaupt noch eine Chance hat.
Beschwerde ist erster Schritt
Aber auch bei verschiedenen anderen Services und Applikationen rund um das Zusammenarbeiten von Arbeitsgruppen ist es extrem schwer, als alternativer Anbieter Fuß zu fassen in der engen Verbindung zwischen Windows, Office und weiteren Microsoft-Produkten. Bei Nextcloud sieht man es beispielsweise extrem kritisch, dass die Windows-Plattform die Nutzer ständig auf andere Microsoft-Produkte verweist, im vorliegenden Fall beispielsweise die OneDrive-Features. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel.Im ersten Schritt geht es nun erst einmal darum, dass das Bundeskartellamt auf Grundlage der Beschwerde formal feststellen muss, dass Microsoft eine marktbeherrschende Stellung im fraglichen Bereich aufgebaut hat. Darauf aufbauend ließe sich dann im weiteren Fortgang eines Verfahrens bewerten, ob der Konzern diese missbraucht, um sich unrechtmäßige Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
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