Fax-Spammer reagiert nicht auf Abmahnung - ganz schlechte Idee!
Ein Fax-Spammer stellte sich in der Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur als besonders dreist heraus: Er reagierte einfach nicht auf die bereits zugestellte Abmahnung, sondern setzte sein Treiben weiterhin fort - was weitere Aktivitäten nötig machte.
Der Spammer verschickte Reklame-Faxe, in denen für Corona-Schnelltests geworben wurde. Dafür wurden hauptsächlich die Rufnummern 0241 98094690 und 0241 98094699 genutzt, hinzu kamen gelegentlich aber auch einige andere. Wie die Bundesnetzagentur heute mitteilte, habe man die Abschaltung der zugehörigen Anschlüsse verfügt, der der zuständige Telekommunikationsanbieter nun nachkommen muss.
"Faxwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch tolerieren wir nicht", stellte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, klar. "Unternehmen, die fortgesetzt Rechtsverstöße begehen, müssen auch damit rechnen, dass bislang nicht auffällige Rufnummern abgeschaltet werden, um vorbeugend rechtswidriges Verhalten zu verhindern."
Bereits in Verbindung mit dieser hatte die Behörde für eine Abschaltung der Rufnummern gesorgt, die auf den Faxen als Rückmelde-Nummern angegeben waren. Als das Unternehmen aber nun überhaupt nicht reagierte, ließ die Bundesnetzagentur auch alle anderen angemeldeten Nummern deaktivieren - auch solche, die bisher nicht direkt für den Spam-Versand genutzt wurden.
"Faxwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch tolerieren wir nicht", stellte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, klar. "Unternehmen, die fortgesetzt Rechtsverstöße begehen, müssen auch damit rechnen, dass bislang nicht auffällige Rufnummern abgeschaltet werden, um vorbeugend rechtswidriges Verhalten zu verhindern."
Behörde greift durch
Angemeldet waren die Rufnummern demnach auf eine Firma namens M.E. Handel & Consulting, die auch unter dem Namen MedicalOne agierte. Mit den Werbenachrichten sollten die Empfänger zu einem Vertragsabschluss gebracht werden. Weil aber keine Einwilligung von den Adressaten vorlag, schickte die Bundesnetzagentur dem Unternehmen eine Abmahnung, in der es aufgefordert wurde, das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden.Bereits in Verbindung mit dieser hatte die Behörde für eine Abschaltung der Rufnummern gesorgt, die auf den Faxen als Rückmelde-Nummern angegeben waren. Als das Unternehmen aber nun überhaupt nicht reagierte, ließ die Bundesnetzagentur auch alle anderen angemeldeten Nummern deaktivieren - auch solche, die bisher nicht direkt für den Spam-Versand genutzt wurden.
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