Bloatware: EU will Hersteller zwingen, dass alle Apps deinstallierbar sind
Smartphones haben oftmals vom Hersteller oder Mobilfunkbetreiber vorinstallierte Apps. Manchmal sind diese tatsächlich brauchbar, meistens sind diese ein Ärgernis, vor allem dann, wenn man sie nicht deinstallieren kann. Dem will die EU einen Riegel vorschieben.
Dem will die Europäische Union einen Riegel vorschieben. Denn laut einem Bericht der Financial Times möchte die EU Hersteller und Mobilfunkbetreiber zwingen, dass Bloatware von den verkauften Geräten von Nutzern immer deinstalliert werden kann.
Dass in dem geplanten Gesetzespaket auch das Thema Bloatware vorkommt, war aber bisher nicht bekannt. Für den Konsumenten hätte eine verpflichtende Deinstallation von Anwendungen natürlich nicht nur den Vorteil, dass dieser mehr oder weniger volle Kontrolle über sein Gerät bekommt, sondern auch, dass man jedwede App löschen kann, wenn der Speicherplatz mal knapp wird. Letzteres ist vor allem auf Geräten der Einsteigerklasse immer wieder ein Thema.
Technisch müssten die Hersteller die Anwendungen von der Firmware "entknoten", denn immer wieder werden Apps tief im System eingebunden. Auch müssten die Hersteller sicherstellen, dass Smartphones auch nach einer App-Deinstallation einwandfrei funktionieren.
Bloatware ist eine Pest
So genannte Bloatware ist seit vielen Jahren ein Ärgernis und so mancher Hersteller und Mobilfunker verzichtet bereits freiwillig darauf. Denn derartige Apps sind selten sinnvoll und ärgern die Käufer von Smartphones. Denn oftmals haben sie viel Geld bezahlt und haben dennoch nicht die volle Kontrolle über ihr Gerät. So lassen sich Apps oft auch deshalb nicht löschen, weil die Anbieter der Dienste und Anwendungen spezielle Vereinbarungen mit den Herstellern haben, Samsung und Facebook sind hier das beste Beispiel (bei/auf einigen Modellen und Märkten).Dem will die Europäische Union einen Riegel vorschieben. Denn laut einem Bericht der Financial Times möchte die EU Hersteller und Mobilfunkbetreiber zwingen, dass Bloatware von den verkauften Geräten von Nutzern immer deinstalliert werden kann.
Teil des Plattformgrundgesetzes
Dieser Punkt ist Teil des Digital Services Act, diese ist im Deutschen als Plattformgrundgesetz bekannt. Die EU möchte dieses bis zum Ende des Jahres auf den Weg bringen. Es will an sich die Macht der großen Internet-Konzerne beschränken, wie man unter anderem auf Netzpolitzik.org genauer nachlesen kann.Dass in dem geplanten Gesetzespaket auch das Thema Bloatware vorkommt, war aber bisher nicht bekannt. Für den Konsumenten hätte eine verpflichtende Deinstallation von Anwendungen natürlich nicht nur den Vorteil, dass dieser mehr oder weniger volle Kontrolle über sein Gerät bekommt, sondern auch, dass man jedwede App löschen kann, wenn der Speicherplatz mal knapp wird. Letzteres ist vor allem auf Geräten der Einsteigerklasse immer wieder ein Thema.
Technisch müssten die Hersteller die Anwendungen von der Firmware "entknoten", denn immer wieder werden Apps tief im System eingebunden. Auch müssten die Hersteller sicherstellen, dass Smartphones auch nach einer App-Deinstallation einwandfrei funktionieren.
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