Gericht genehmigt Raser-Fallen über längere Straßen-Strecken
Die Verkehrsüberwachung durch ein so genanntes "Section Control"-System ist nun auch gerichtlich als zulässig eingestuft worden. Autofahrer im Raum Hannover müssen sich nun also darauf einstellen, dass die dort installierte Anlage aktiv ist.
Das neue Verfahren soll gegenüber den bisherigen punktuellen Messungen durch Blitzer enorme Vorteile bieten. Denn bei dieser Abschnittskontrolle wird nicht die Geschwindigkeit an einem konkreten Ort, sondern über eine längere Strecke hinweg gemessen. Das zwingt Fahrer unter Umständen eher dazu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten als ein einzelner Kontrollpunkt, der als feste Installation oft bekannt ist und so oft nur zu einem kurzzeitigen Abbremsen führt.
Beim klassischen Blitzer werden allerdings nur Daten erhoben, wenn eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemessen wurde. Das ist bei der Streckenmessung naturgemäß anders. An der Eingangsschranke wird das Nummernschild aller Fahrzeuge gescannt und sobald es am Ende des Messbereiches wieder auftaucht, kann die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet werden. Infografik: Todesfälle auf Autobahnen im Europa-Vergleich
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage nun aber auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen. Damit steht einem Einsatz nichts mehr im Wege. Da die zuständige Polizeibehörde und der angebundene Dienstleister die Zeit der Pause für Wartungsarbeiten genutzt haben, ist die Anlage pünktlich zur Entscheidung betriebsbereit gewesen und wurde heute direkt eingeschaltet. Die Messungen mit dem System finden an der B6 bei Hannover statt.
Siehe auch: Schall-Blitzer: Neue Audio-Sensoren finden und strafen lärmende Autos
Beim klassischen Blitzer werden allerdings nur Daten erhoben, wenn eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemessen wurde. Das ist bei der Streckenmessung naturgemäß anders. An der Eingangsschranke wird das Nummernschild aller Fahrzeuge gescannt und sobald es am Ende des Messbereiches wieder auftaucht, kann die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet werden. Infografik: Todesfälle auf Autobahnen im Europa-Vergleich
Anlage wird direkt aktiviert
Gegen dieses Verfahren wurden natürlich direkt Klagen eingereicht. Denn Datenschutz-Aktivisten sahen hier einen ungerechtfertigten Eingriff in die Datensouverenität von Bürgern, wenn ihre KFZ-Kennzeichen anlasslos von elektronischen Systemen erfasst werden. Das Pilotprojekt stand daraufhin erst einmal still.Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage nun aber auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen. Damit steht einem Einsatz nichts mehr im Wege. Da die zuständige Polizeibehörde und der angebundene Dienstleister die Zeit der Pause für Wartungsarbeiten genutzt haben, ist die Anlage pünktlich zur Entscheidung betriebsbereit gewesen und wurde heute direkt eingeschaltet. Die Messungen mit dem System finden an der B6 bei Hannover statt.
Siehe auch: Schall-Blitzer: Neue Audio-Sensoren finden und strafen lärmende Autos
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Christian Kahle
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