EU-Urheberrechtsreform: Parlament stimmt umstrittener Richtlinie zu

Kaum ein anderes Thema hat bei den meisten Internet-Nutzern für so viel Aufmerksamkeit gesorgt, wie die geplante EU-Urheberrechtsreform. Während eine Modernisierung des Urheberrechts notwendig erscheint, warnen Kritiker vor Upload-Filtern. Jetzt hat das Parlament entschieden.
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Obwohl in den vergangenen Wochen massiv gegen die neue Richtlinie protestiert wurde und insgesamt mehr als 200.000 Menschen in vielen Städten Europas demonstriert haben, hat das EU-Parlament den Entwurf von CDU-Politiker Axel Voss mit einer eindeutigen Mehrheit angenommen. Dabei haben von den 658 anwesenden Personen 348 Abgeordnete für die Reform gestimmt. 274 Politiker haben diese abgelehnt. Enthalten haben sich 36 Personen. Abstimmung EU-Urheberrechtsreform

Änderungsanträge knapp abgelehnt

Vor der eigentlichen Hauptabstimmung wurde darüber entschieden, ob zuvor eingereichte Änderungsanträge zugelassen werden. Hier fiel das Ergebnis sehr knapp aus: Während 312 Abgeordnete für Änderungen gestimmt haben, haben sich 317 Politiker und somit nur eine knappe Mehrheit von fünf Personen dagegen ausgesprochen. Vor den Abstimmungen, ob Änderungen vorgenommen werden, wurde das Parlament außerdem gefragt, ob die komplette Urheberrechtsreform und nicht nur der aktuelle Entwurf abgelehnt werden sollte. Hier haben lediglich 181 Abgeordnete dafür und 443 Abgeordnete dagegen gestimmt.

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Damit die Reform tatsächlich rechtskräftig wird, müssen jetzt noch die EU-Staaten der Richtlinie zustimmen. Dies gilt allerdings als reine Formsache: In der Regel werden die Entscheidungen des Parlaments hier nicht mehr abgelehnt. Sollte die Mitgliedsstaaten jedoch dagegen entscheiden, müsste erneut mit dem Parlament verhandelt werden.

Nachdem die EU-Urheberrechtsreform endgültig beschlossen wurde, haben alle Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, nationale Gesetze auf Basis der Richtlinie zu verabschieden.

Die Gegner befürchten, dass die Richtlinie zu fehlerhaften Upload-Filtern und einer Zensur im Internet führen könnte. Neben der Vergütung von Rechteinhabern für Textausschnitte, zum Beispiel in der Google-Suche (Artikel 11) und einer Wiedereinführung der von deutschen Gerichten als rechtswidrig erklärten Verlegerbeteiligung (Artikel 12) fordert die Richtlinie, dass Plattformen wie YouTube ab dem Zeitpunkt eines Uploads für Urheberrechtsverstöße haften (vorher Artikel 13, in endgültiger Fassung jetzt Artikel 17). Fünf Mio. EU-Bürger haben die Petition gegen die Reform unterschrieben.

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