Telefónica/O2 könnte 5G-Auktion in Deutschland durch Klage stoppen
Aufregung bei der Auktion um die 5G-Frequenzen in Deutschland: Telefónica/O2 will die Versteigerung per Eilantrag stoppen, die die Basis für das Mobilfunknetz der nächsten Generation bildet. Grund sind die Auktionsbedingungen, die die Unternehmen verpflichten sollen, keine Funklöcher zuzulassen.
Diese Versorgungsauflagen zwingen die Gewinner der Auktion unter anderem entlang von Straßen und Eisenbahnlinien ein flächendeckendes Netz zu errichten. Das gilt auch für den ländlichen Bereich. Diese Verpflichtung macht den Aufbau sehr teuer und womöglich für den einen oder anderen Betreiber unrentabel.
Die 5G-Frequenzauktion soll eigentlich in der zweiten Märzhälfte 2019 starten. Da die Klage der Telefónica aufschiebende Wirkung hat, könnte es passieren, dass ein Gericht den Zeitplan kippt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Es ist nicht das erste Mal, dass gegen die Auktionsbedingungen geklagt wird. So geht die Deutsche Telekom gegen die Regeln für die Vergabe der Frequenzen beim Verwaltungsgericht Köln vor. Im vergangenen Jahr klagten die Telefónica und Vodafone gegen die Auktionsbedingungen. Beide Klagen hatten allerdings keine aufschiebende Wirkung. Aufschiebung bedeutet in diesem Fall, dass die Auktion nicht weiterlaufen kann, weil zuvor vom Gericht geprüft werden muss, ob sie rechtswidrig ausgestaltet ist oder nicht.
Eigentlich sollten die Frequenzen für das neue Mobilfunknetz schon im Herbst 2018 versteigert werden, doch der Streit um die geplanten Versorgungsauflagen, aber auch die Forderung, dass es ein nationales Roaming geben müsse und andere Beschwerden sorgten für die Verschiebung ins Frühjahr 2019. Nun scheint es abermals so, dass die Auktion nicht wie geplant stattfinden kann.
Siehe auch: Telekom will endlich 700 MHz für Breitband auf dem Land nutzen dürfen
Die 5G-Frequenzauktion soll eigentlich in der zweiten Märzhälfte 2019 starten. Da die Klage der Telefónica aufschiebende Wirkung hat, könnte es passieren, dass ein Gericht den Zeitplan kippt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Es ist nicht das erste Mal, dass gegen die Auktionsbedingungen geklagt wird. So geht die Deutsche Telekom gegen die Regeln für die Vergabe der Frequenzen beim Verwaltungsgericht Köln vor. Im vergangenen Jahr klagten die Telefónica und Vodafone gegen die Auktionsbedingungen. Beide Klagen hatten allerdings keine aufschiebende Wirkung. Aufschiebung bedeutet in diesem Fall, dass die Auktion nicht weiterlaufen kann, weil zuvor vom Gericht geprüft werden muss, ob sie rechtswidrig ausgestaltet ist oder nicht.
Noch ist nichts entschieden
Diesen Joker zieht O2 erst jetzt: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, dass Telefónica/O2 versucht, die Versteigerung zu stoppen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte der Zeitung, dass der Antrag des Mobilfunkbetreibers eingegangen ist. Das spanische Unternehmen wollte sich aber zum laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern und auch das Gericht lehnte es ab, die Chancen für den Antrag zu beurteilen.Eigentlich sollten die Frequenzen für das neue Mobilfunknetz schon im Herbst 2018 versteigert werden, doch der Streit um die geplanten Versorgungsauflagen, aber auch die Forderung, dass es ein nationales Roaming geben müsse und andere Beschwerden sorgten für die Verschiebung ins Frühjahr 2019. Nun scheint es abermals so, dass die Auktion nicht wie geplant stattfinden kann.
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