EU-Vorwurf: Telefónica hat Auflagen bei E-Plus-Übernahme nicht erfüllt

Hat Telefónica Deutschland bei der Übernahme von E-Plus gegen Auf­lagen der EU verstoßen? Die Kommission kommt in einer Unter­suchung genau zu diesem Schluss und lässt dem Konzern jetzt ein paar Wochen Zeit, sich zu verteidigen. Wird ein Verstoß festgestellt, muss das Unter­nehmen mit einer empfindlichen Strafe in dreistelliger Millionenhöhe rechnen.
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Die EU denkt, dass bei der E-Plus-Übernahme nicht alles korrekt war

Die EU hatte der Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland im Jahr 2014 nur unter der Erfüllung bestimmter Auflagen zugestimmt, jetzt hat die EU-Kommission bekannt gegeben, dass der Konzern diesen Bedingungen aus Sicht der europäischen Wettbewerbshüter wohl nicht nachgekommen ist. Diese Beurteilung gilt als vorläufig, dem Konzern werden jetzt mehrere Wochen Zeit eingeräumt, um sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.

Wie heise schreibt, kommt auf den Konzern bei einer Bestätigung der formulierten Verstöße eine empfindliche Geldstrafe zu: Die EU kann hier eine Strafzahlung verlangen, die bei 10 Prozent des Jahresumsatzes des Konzerns liegt. Bei einem Jahresumsatz von rund 7,3 Milliarden Euro, den Telefónica Deutschland 2018 erzielen konnte, droht dem Konzern also eine Strafe von bis zu 730 Millionen Euro.

Drei Bedingungen, eine nicht erfüllt

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager liefert aus gegebenem Anlass auch noch mal eine Erklärung, welche Auflage der EU durch Telefónica Deutschland bei der Übernahme von E-Plus verletzt worden seien sollen: Demnach hatte sich der Konzern verpflichtet, "allen interessierten Marktteilnehmern 4G-Vorleistungen zu den 'günstigsten Preisen' anzubieten". Bei der Untersuchung will die EU aber festgestellt haben, dass das Unternehmen dafür gesorgt hatte, dass die Konditionen nicht so günstig waren, wie es möglich gewesen wäre. Dritten, die am LTE-Markt teilnehmen wollten, sei der Einstieg so erschwert worden.

Telefónica Deutschland äußert sich am Freitag zuversichtlich, die drohende Strafe der EU abwenden zu können, da man sich sicher sei, "dass die Umsetzung dieser Auflage durch uns korrekt erfolgt ist". Man werde sich fristgerecht bis zum 5. April mit einer Erklärung an die EU-Kommission wenden.

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