Brexit: IT-Branche droht "Datenchaos" - Verbindungen nach UK kappen

Ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU wird immer wahrscheinlicher, nachdem nun auch der ausgehandelte Vertrag zwischen der aktuellen britischen Regierung und Brüssel erwartungsgemäß vom britischen Parlament abgelehnt wurde. Das kann auch gravierende Folgen für deutsche Firmen haben und ein "Datenchaos" verursachen.
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Vor letzterem warnte jetzt Achim Berg, der Präsident des IT-Branchenverbandes BITKOM. "Ab dem 30. März 2019 müssen deutsche Unternehmen ihre britischen Geschäftspartner und Kunden, dortige Rechenzentren oder IT-Dienstleister behandeln, als säßen sie außerhalb der EU", erklärte er. "Der Datenverkehr mit einem Land wie zum Beispiel Uruguay ist ab dem 30. März einfacher als mit dem Vereinigten Königreich."

Das ist zumindest der Fall, wenn der Ausstieg nicht doch noch verschoben wird. Dies wiederum ist auch nicht gerade wahrscheinlich - denn dem müssten erst einmal alle Mitgliedsstaaten der EU geschlossen zustimmen. Das würde dann auch dazu führen, dass die Briten wahrscheinlich noch bei der kommenden EU-Parlamentswahl im Frühjahr dabei wären, mit ihren Abgeordneten die Zusammensetzung der Kommission beschliessen und dann kurz darauf weg wären. Das will so im Grunde niemand.

Verschiebung nicht sinnvoll

Der EU-Brexitbeauftragte Elmar Brok hatte gegenüber der Stuttgarter Zeitung erklärt, dass eine Verschiebung aus Sicht der EU sinnvoll wäre, wenn es noch einmal Neuwahlen geben sollte oder eine neue Volksabstimmung angesetzt würde, wodurch es noch einmal zu komplett neuen Grundlagen kommen könnte. Wenn sich aber ohnehin nichts fundamentales in London ändert, gäbe es letztlich auch keinen Grund zu erwarten, dass eine Verschiebung jetzt plötzlich zu Ergebnissen führen würde, die in der bisherigen Zeit nicht zustande kamen.

Deutsche Unternehmen sollten laut BITKOM vor allem darauf achten, dass besser überhaupt keine Daten nach Großbritannien mehr geschoben werden. "Wer sich auf diesen Fall nicht vorbereitet hat, für den heißt es: In den Notfall-Modus schalten und umgehend sämtliche Datenströme überprüfen", so Berg. Denn ansonsten kann es dazu kommen, dass nach dem 30. März plötzlich Bußgelder auflaufen, wenn zum Beispiel Kunden- oder Auftragsdaten im Vereinigten Königreich verarbeitet oder gespeichert werden ohne Einwilligung der Nutzer, denn damit verstößt man dann gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung.

Siehe auch: Beim Brexit: EU sperrt 'Drittstaat' Großbritannien auch den Zugang zu Galileo
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