Harter Brexit: Ohne Regelung wird UK der Datentransfer gekappt
Die Sorgen, Großbritannien könne ohne genaue Regelung aus der EU ausscheiden, werden mit dem herannahenden Stichtag immer konkreter. Jetzt stellen die verantwortlichen EU-Behörden klar: Wenn es kein Austrittsabkommen gibt, kann eine Übermittlung von Daten aus der EU nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, der Transfer wird auf jeden Fall massiv gehemmt.
Infografik: UK droht durch Brexit ein Brain-Drain
Großbritannien müsse demnach klar sein, dass es keine Regelung für eine Übergangszeit gibt: Datenschutzaufsichtsbehörden müssen ab dem ersten Tag des Ausstiegs Großbritanniens ohne Abkommen entsprechende Schutzvorkehrungen einfordern. Laut Müller ist es für Unternehmen und Behörden damit "spätestens jetzt" Zeit, an entsprechenden Lösungen zu arbeiten, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, am Stichtag wegen rechtswidriger Datentransfers belangt zu werden. Die Rechtslage ist dabei klar: Großbritannien ist ab dem 30. März 2019 auch im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Drittland definiert.
Infografik: UK droht durch Brexit ein Brain-Drain
Keine Schonfrist für die Übermittlung
Wie heise in seinem Bericht zur Problematik rund um den zukünftigen Datentransfer zwischen Großbritannien und der EU schreibt, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine sehr laute Warnung vor einem Brexit ohne Austrittsvereinbarung ausgesprochen. Wie der stellvertretende Bundesdatenschutzbeauftragte Jürgen H. Müller nach einer Sitzung des Ausschusses anführt, kann eine Übermittlung von personenbezogenen Informationen zwischen Großbritannien und der EU nur dann weiter stattfinden, wenn "weitere besondere Voraussetzungen erfüllt werden".Großbritannien müsse demnach klar sein, dass es keine Regelung für eine Übergangszeit gibt: Datenschutzaufsichtsbehörden müssen ab dem ersten Tag des Ausstiegs Großbritanniens ohne Abkommen entsprechende Schutzvorkehrungen einfordern. Laut Müller ist es für Unternehmen und Behörden damit "spätestens jetzt" Zeit, an entsprechenden Lösungen zu arbeiten, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, am Stichtag wegen rechtswidriger Datentransfers belangt zu werden. Die Rechtslage ist dabei klar: Großbritannien ist ab dem 30. März 2019 auch im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Drittland definiert.
Leitfaden ja, großer Plan nein
Auf der Webseite des EDSA soll jetzt ein Leitfaden zur Verfügung gestellt werden, der erläutert, welche Folgen im Bezug auf den Datentransfer bei einem harten Brexit zu erwarten sind und wie unter diesen Voraussetzungen eine Einhaltung der DSGVO für britische Unternehmen und Behörden möglich ist. Neben dieser Hilfestellung hat die EU selbst aber keinen gesonderten Plan entwickelt, wie die Datenübertragung zukünftig zwischen den beiden Hoheitsgebieten geregelt werden soll. "Vertreter der Kommission machten deutlich, dass im No-Deal-Fall keine speziellen Notfallmaßnahmen für den Datenaustausch ergriffen werden", so der Bericht von Netzpolitik.org.
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