"Glasfaser-Pirat" Telekom: Regierung will Gesetzeslücke schließen
Infografik: Geringe Zahlungsbereitschaft für Gigabit-Anschlüsse

Das Gegenteil von gut ist oftmals gut gemeint, das gilt auch gerne für Gesetze. So auch im Fall des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG), das Ende 2016 in Kraft getreten ist. Das besagt laut Paragraf 77i, dass ein Telekommunikationsunternehmen das Recht hat, in bestimmten Fällen eigene Glasfaserkabel mitzuverlegen. Das ist dann möglich, wenn das Bauvorhaben wenigstens zum Teil von öffentlicher Hand mitfinanziert ist. Das sind beispielsweise der Bau von Abwasserkanälen oder das verlegen von Stromleitungen - so jedenfalls die Idee.
Damit wollte die Urheber des Gesetzes den Breitbandausbau vorantreiben, doch laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel wird Paragraf 77i immer wieder zweckentfremdet und missbraucht, in den meisten Fällen von der Telekom. Denn der deutsche Groß-Provider nutzt dieses Gesetz immer wieder aus, um von staatlich geförderten Bauvorhaben von kleinen Unternehmen oder Gemeinden zu profitieren.
"Kapermanöver" der Telekom
Viele sehen darin einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, es fallen hier auch Begriffe wie "Kapermanöver" und "Glasfaser-Piraterie". Denn oftmals organisieren die Kleinen (vor allem im ländlichen Raum) Zuschüsse wie Arbeiten und die Telekom profitiert dann davon. Letzteres liegt daran, da die Telekom in den Haushalten, die von neuen schnelleren Leitung eigentlich profitieren sollen, zumeist schon präsent ist und sich die Kunden später nicht die Mühe machen, den Anbieter zu wechseln.Vor solchen Szenarien haben Kritiker des DigiNetzG schon 2016 gewarnt, doch ihre Zurufe blieben ungehört. laut Spiegel will die Bundesregierung nun aber reagieren und das Telekommunikationsgesetz ändern. Dem Nachrichtenmagazin liegt ein Entwurf der Neufassung vor.
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